Die Stadthalle wurde am 15.12.1955 vom damaligen Bundespräsidenten Heuss eingeweiht und trägt für Vereine und Veranstaltungen in Bad Godesberg sowie für die gesamte Bonner Landschaft an Veranstaltungsstätten systemrelevanten Charakter. Bestätigung erfährt diese Sichtweise durch die Feststellungen des Actori-Gutachtens sowie des CIMA-Veranstaltungsstättenkonzepts.
Mit unserem Antrag fordern wird die Entsperrung der Planungsmittel. Die Verwaltung soll so in die Lage versetzt werden, unverzüglich mit der Umsetzung des Beschlusstextes DS 1810389EB6 zu beginnen, Zitat: „Die Verwaltung legt hinsichtlich der Sanierung der Bad Godesberger Stadthalle einen detaillierten Zeitplan für den weiteren Ablauf vor. Bezüglich möglicher Varianten ist auch das Veranstaltungsstättenkonzept einzubinden. Ein Baubeginn ist umgehend mit Auslaufen des verlängerten Pachtvertrages zu planen.” Zitat Ende. Somit ist jetzt unverzüglich mit der Planung von Sanierung und Instandsetzung sowie den hierzu erforderlichen Ausschreibungen zu beginnen, so dass auch wirklich unmittelbar nach Auslaufen des verlängerten Pachtvertrags im Jahre 2022 mit den Arbeiten begonnen werden kann. Es ist seitens der Verwaltung unbedingt und mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass es nach Beendigung des Pachtverhältnisses zu keinem temporären Leerstand der Stadthalle kommt. Darum fordern die Antragsteller von der Verwaltung auch laufende Planungs- und Baufortschrittsberichte, damit die Bezirksvertretung Bad Godesberg sowie weitere relevante politische Gremien rechtzeitig über Planabweichungen unterrichtet sind und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen beschließen können.
Mit der Zielsetzung, einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb der Halle zu gewährleisten, soll geklärt werden soll, ob die Gesamtkapazität der Halle sowie die derzeitige Raumkonfiguration noch marktgerecht sind oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen. Sollten Überkapazitäten vorhanden sein, so ist seitens der Verwaltung rechtzeitig darauf hinzuweisen, damit ggf. Mischnutzungskonzepte, wie z.B. durch Ansiedlung der Bürgerdienste, von Teilen der Musikschule oder der Stadtbibliothek in Betracht gezogen werden können, die allesamt von der sehr guten ÖPNVAnbindung der Stadthalle profitieren würden.
Derzeit werden alle Räume der Stadthalle über eine zentrale Heizanlage mit entsprechend langen und wärmeverlustreichen Wärmetransportwegen versorgt. Durch den Einsatz dezentraler und erneuerbarer Energiekonzepte soll die Wirtschaftlichkeit der Halle optimiert werden. Eine Klimatisierung der Halle soll Bestandteil des Sanierungskonzeptes sein.
Auf Grundlage der negativen Erfahrungen mit der Sanierung der Beethovenhalle soll das Hauptaugenmerk bei der Sanierung der Stadthalle auf die kostengünstigste, schnellste und zukunftsfesteste Sanierungsvariante gelegt werden. Sollte dabei die rein funktionale Sanierung deutliche Vorteile gegenüber der denkmalgerechten Sanierung aufweisen, so soll ggf. der Denkmalschutz zur Disposition gestellt werden.