Eine Große Anfrage mit 21 Einzelfragen soll klären, ob der geplante Bau einer Radschnellverbindung durch die Rheinaue der Weisheit letzter Schkuss ist:
1. Ist es richtig, dass für die Rheinaue der Bebauungsplan Nr. 8020-1 Gültigkeit hat?
2. Ist es richtig, dass dieser Bebauungsplan das gesamte Gelände der Rheinaue für den Landschaftsschutz sicherstellt?
3. Ist es richtig, dass dieser Bebauungsplan für die Rheinaue die Nutzung als Erholungspark vorsieht?
4. Ist es richtig, dass mit dem Bau einer linksrheinischen Radschnellverbindung (Route 2) in der Rheinaue beabsichtigt ist, gemäß DS 1812775 eine Grünfläche von 7.700 Quadratmetern zu versiegeln sowie Rodungen vorzunehmen und steht dieses nicht im Widerspruch zum Landschaftsschutz?
5. Wie ordnet die Stadtverwaltung die genannte Flächenversiegelung ein in die ansonsten auf Entsiegelung ausgerichteten Bemühungen, wie diese beispielsweise bei der Wiederherstellung des Drachensteinparks umgesetzt wurden, heiligt hier plötzlich der Zweck die Mittel?
6. Wie bewertet die Stadtverwaltung vor dem in der DS 1812775 geäußerten Ziel einer emissionsfreien Innenstadt und der damit beabsichtigten Umschichtung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zu alternativen Mobilitätsformen die Dimensionierung bestehender Straßen?
7. Sollte, das Ziel einer emissionsfreien Innenstadt vor Augen, nicht davon auszugehen sein, dass damit bisher für den MIV genutzte Verkehrsflächen für alternative Mobilitätskonzepte zurückgewonnen werden können?
8. Ist die Planung einer Radschnellverbindung durch ein Erholungsgebiet Ausdruck davon, dass die Verwaltung bereits heute ein Verfehlen des Ziels einer Reduzierung des MIV antizipiert?
9. Ist es richtig, dass zur Reduzierung des durch Berufspendler induzierten MIV bei der Planung von Radschnellverbindungen insbesondere eine gute Anbindung von Arbeitgebern im Vordergrund stehen sollte?
10. Werden durch die Konzeption einer Radschnellverbindung durch die Rheinaue nicht in widersinniger Weise wichtige Arbeitgeberstandorte in größtmöglicher Entfernung umgangen, wie z.B. Kennedyallee, das zukünftige BSI, caesar, die Kreuzbauten, Robert-Schumann-Platz, Telekom?
11. Welche Normen, Arbeitsdefinitionen und Annahmen oder sonstige Grundlagen zum Stand der Technik legt die Verwaltung bei der Planung einer Radschnellverbindung zu Grunde?
12. Ist es richtig, dass bei einer Radschnellverbindung der Leistungsaspekt im Vordergrund steht, wie dies eine Publikation der AGFS https://www.radschnellwege.nrw/fileadmin/user_upload/downloads/RSW_Planungshilfe_RZ_web.pdf vermuten lässt?
13. Welche Relevanz misst die Verwaltung folgender Aussage der AGFS zu Radschnellwegen bei, „Mit Radschnellwegen und der steigenden Nutzung von e-mobilen Rädern vergrößern sich entscheidend die Distanzen, die Einsatzzwecke (Lastentransporte) und die Zielangaben für den Modal Split.“ Zitat Ende.
14. Ist auf Grund dieser Aussagen die Annahme richtig, dass eine hohe erzielbare Geschwindigkeit ein wesentliches Qualitätskriterium für einen Radschnellweg ist?
15. Ist auf Grund der Aussagen unter Ziffer 13. die Annahme richtig, dass durch einen Radschnellweg zusätzlicher Berufsverkehr angezogen und somit eine Hauptverkehrsader geschaffen werden soll?
16. Wie bewertet die Verwaltung die Annahme, dass eine ausgebaute Radschnellroute den Nutzern die Priorität vor anderen Verkehrsteilnehmer suggeriert?
17. Wie soll sichergestellt werden, dass es bei der Gleichberechtigung aller Nutzer der Rheinaue bleibt?
18. Wie bewertet die Verwaltung perspektivisch das mit ansteigender Verkehrsdichte, höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten, der größeren physikalischen Masse von e-angetriebenen Zwei- und Transporträdern ausgehende größere Gefährdungsrisiko?
19. Steht ein solches Gefährdungsrisiko nicht im Widerspruch zur Nutzung der Rheinaue als Erholungsgelände, in dem sich heute Kinder, Fußgänger, Skater, Jogger relativ konfliktfrei bewegen?
20. Sind vor dem Hintergrund dieser Fragen nicht Trassenplanungen vorzuziehen, die für Freizeit- und Erholungsaktivitäten vorgesehene Flächen umgehen?
21. Sind aus Kostengründen nicht Trassenplanungen vorzuziehen, die auf bestehende Infrastruktur, wie z.B. Beleuchtungsanlagen, zurückgreifen und dies wieder vor dem Hintergrund,dass ja der MIV substituiert werden soll?
Die Anfragesteller unterstützen im Grundsatz alle Maßnahmen zur Neustrukturierung des innerstädtischen Individualverkehrs, darunter die Festlegung von Routen mit dem Vorzug für Radfahrer, dem, auch innovativen, Ausbau des ÖPNV etc. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich bei der Konzeption neuer Verkehrsinfrastruktur Fehler wiederholen, die in der Vergangenheit beim Ausbau der Städte für das Auto gemacht wurden. Diese Gefahr ist jedoch bei der derzeitigen Routenführung des linksrheinische Radschnellwegs gegeben. Die Anfragesteller vertreten die Auffassung, dass es keine Vermischung von Radschnellrouten und Erholungs- sowie Freizeitflächen geben darf.
Die geplante Durchschneidung der Rheinaue durch eine Radschnellweg stellt eine gravierende Fehlentwicklung dar, denn sie läuft auf eine Verdrängung von Fußgängern, von sich derzeit dort noch relativ frei bewegenden Kindern, von Freizeitradlern, Skatern, Joggern etc. durch e-motorisierte Fahrzeuge hinaus. Substituiert werden sollte stattdessen jedoch das Auto, dessen Räume paradoxerweise durch die vorliegende Planung nicht eingeschränkt werden.
Die Anfragesteller zweifeln daher die vorliegende Planung an und regen eine gänzlich andere Trassenführung an, bei der die sinnvolle Verknüpfung von Arbeitsplätzen und die kostengünstige Mitnutzung von bestehender Infrastruktur, wie z.B. von Straßenbeleuchtung, im Vordergrund stehen sollte.