Am 2. März 2021 tagte die Bezirksvertretung Bonn in Ratssaal des Stadthauses, coronabedingt “in kleiner Besetzung”. D.h. auf die Beratung von Einwohnerfragen und Bürgeranträgen wurde noch einmal verzichtet und nur jeweils ein/e Bezirksverordnete(r) von jeder der in der BV vertretenen 10 Parteien kamen in den Ratssaal. “Für die Sitzung hatten wir wieder ein sog. “Pairing” vereinbart, d.h. die anwesenden Bezirksverordneten stimmten bei den einzelnen Tagesordnungspunkten jeweils mit so vielen Stimmen ab, wie ihre Parteien hätten, wenn alle BV-Mitglieder anwesend gewesen wären”, erläuterte
Elmar Conrads-Hassel, der als Vertreter der FDP seit 2009 an den Sitzungen der Bezirksvertretung Bonn teilnimmt.
Auf der Tagesordnung der Sitzung stand – wie immer – eine breite Palette an Themen. Die Bezirksvertretung befasste sich u.a. mit einer Fällgenehmigung für 18 Bäume am Wittelsbacher Ring in der Bonner Weststadt. Diese wurde beantragt, ohne dass das entsprechende Bauprojekt je vorgestellt worden war. Die Bezirksvertretung vertagte die Entscheidung mit der Forderung, mehr Informationen zu dem Bauprojekt zu erhalten.
Thema war auch die Umgestaltung des Platzes an der Budapester Straße zu einer Grün- und Spielfläche. “Als FDP-Vertreter habe ich hier zusätzlich die Schaffung eines kleinen Cafés und einer öffentlichen WC-Anlage gefordert”, so Elmar Conrads-Hassel, “damit durch die eigensetzten öffentlichen Steuermitteln auch die Aufenthaltsqualität dieses Platzes an der alten Bonner Stadtmauer deutlich erhöht wird“.
Keine Mehrheit fand in der Sitzung der Antrag der FDP, zukünftig allen Bezirksverordneten wieder das Recht zur Stellung einer “Großen Anfrage” oder eines eigenständigen Antrags einzuräumen, unabhängig davon, ob sie Einzelvertreter sind oder ihre Partei in Fraktionsstärke in die Bezirksvertretung gewählt wurden. Der Antrag wurde zur Entscheidung in den Rat übertragen. Die bisherigen Geschäftsordnung für die vier Bonner Bezirksvertretungen, die eine, dem FDP-Antrag sehr ähnliche Regelung enthielt, wurde zwischenzeitlich von der Stadtverwaltung in diesem Punkt als rechtsungültig eingestuft.