Die Stadt Bonn plant, den Gerichtsweg auszubauen. Für die Anlieger löst dies Beitragspflichten nach dem Kommunalabgabengesetz aus. Zusätzlich zur geplanten Erneuerung der Straße und des Raums für Fußgänger soll im Bereich zwischen Königswinterer Straße und Samansstraße nur noch eine Einbahnstraßenregelung gelten. Der Zweirichtungsverkehr in diesem Abschnitt soll entfallen.
Bereits im Jahre 2006 hatte die Stadt Bonn den Anliegern des Gerichtswegs eine Ausbauplanung mit Kostenschätzung vorgelegt und dies in einer Bürgerinformation vorgestellt.
Für die jetzt vorgelegte Planung, die gegenüber der aus 2006 erhebliche Kostensteigerungen enthält und zusätzlich die Einbahnstraßenregelung für den Gerichtsweg in voller Länge von der Königswinterer Straße bis zum Rastenweg vorsieht, ist keine erneute städtische Bürgerinformation vorgesehen.
Wir als Ihre örtlichen Vertreter für die FDP in der Bezirksvertretung Beuel und im Rat der Stadt Bonn halten dies für keine gute Lösung.
Wir würden uns gerne gemeinsam mit Ihnen an Ort und Stelle umsehen, um Ihre Meinung zu hören. Als Termin dazu haben wir Samstag, den 05. Januar 2019 um 11.00 Uhr an der Kreuzung Gerichtsweg / Samansstraße vorgesehen.
Im Internetangebot BO-RIS der Stadt Bonn finden Sie die Beschlussvorlage zum geplanten Ausbau unter der Drucksachennummer DS 1813134. In dieser Drucksache sind die genauen Pläne und die voraussichtlichen Kosten aufgeführt.
Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen und auf Ihre Anregungen!
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