Entlastungspaket für unsere Grundschulen

In dieser Woche hat das Schulministerium in NRW verschiedene Entlastungen für die Grundschulen vorgestellt. Durch die Pandemie liegt viel mehr Last auf unseren Schulen – insbesondere auf den Grundschulen mit den kleinsten Schüler:innen. Das wollen wir abmildern und den Grundschulen unter die Arme greifen.

Insgesamt stellen wir knapp 10 Mio. EUR für zusätzliche Entlastungsmaßnahmen bereit, unter anderem für:
➡️ die Erweiterung des bestehenden OGS-Helferprogramms
➡️ freiwillige Coaching- und Supervisions-Angebote für die Schulleitungen
➡️ Verschiebung der VERA 3-Arbeiten in das Schuljahr 2022/23
➡️ freiwillige Verlängerung der Umsetzungsphase für die neuen Lehrpläne.

Dieses Entlastungspaket ist auch mir persönlich sehr wichtig. Ich freue mich sehr über das bisherige sehr positive Feedback aus den Grundschulen zu diesen Entlastungen und der Umstellung der Teststrategie ab 28.02..

Verändertes Testverfahren an Grundschulen

Im Zuge der Omikron-Welle mussten wir leider unser erfolgreiches Lolli-Pooltestverfahren ändern. Die Labore waren bei der PCR-Test-Auswertung durch die Omikronwelle überlastet. Zudem hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Priorisierung der PCR-Tests für Personen der Risikogruppe und der sie behandelnden Personen, aber nicht für Kinder und Jugendliche beschlossen. Das habe ich sehr bedauert, weil uns mit den Lolli-PCR-Tests ein etabliertes Verfahren aus den Händen genommen wurde.

Positive PCR-Pools wurden seitdem mit Schnelltests „aufgelöst“. Dieses kombinierte Verfahren hat nicht gut geklappt. Deswegen stellen wir mit entsprechendem Vorlauf zum 28.02. in NRW das Verfahren um:
➡️ Nicht immunisierte Personen müssen künftig *dreimal wöchentlich* einen Antigen-Selbsttest durchführen.
➡️ Die Tests führen die Schüler:innen mit ihren Eltern zu Hause durch – zum Beispiel am Vorabend oder morgens vor der Schule.
➡️ Die Testkits erhalten die Schüler:innen kostenfrei von den Schulen.
➡️ Die Schulkonferenz kann beschließen, dass die Tests weiter in den Schulen stattfinden.

Ich begrüße das neue Verfahren sehr. Es nimmt zum Beispiel den Eltern die Unsicherheit, ob sie ihr Kind nach einem positiven Test wieder in der Schule abholen müssen. Da ist der Test zu Hause einfacher – zumal sich dann positiv getestete Kinder gar nicht erst auf den Schulweg machen.

Die Umstellung senkt auch die Belastung der Lehrkräfte, die seit Beginn der Pandemie enormen Mehraufwand haben – ganz besonders in den Grundschulen. Dem Unterstützungsbedarf unserer Kleinsten in dieser schwierigen Zeit werden sie in herausragender Weise gerecht. Dafür kann ich mich immer wieder nur bedanken!

Positiv finde ich bei der Umstellung auch, dass die Schulen die Möglichkeit haben, in Einzelfällen Schüler:innen nachzutesten oder in der Schulkonferenz zu beschließen, dass doch alle Tests im Klassenzimmer stattfinden. So kann man auch auf die ganz individuelle Situation jeder Schule eingehen.

Kita-Helfer-Programm verlängert

Gute Neuigkeiten für die Kleinsten im Land: Wir haben das Kita-Helfer-Programm bis Ende Juli verlängert und mit weiteren 46,3 Mio. EUR ausgestattet.

Durch das Programm können Kita-Helfer:innen angestellt werden, die die Pädagog:innen bei einfachen, alltäglichen Aufgaben unterstützen und so die Mehrbelastung durch die Pandemie abbauen.

Ich bin froh, dass den Kitas geholfen wird und sie mit mehr Personal ausgestattet werden. Die Kitas leisten wertvolle Arbeit bei der frühkindlichen Erziehung und legen den Grundstein für die Entwicklung der Kinder. Es ist richtig, dass NRW hier die Kommunen finanziell unterstützt!

Abschlussprüfungen 2022

Auch in diesem Jahr werden alle Schüler:innen, die in Nordrhein-Westfalen eine Abschlussklasse besuchen, einen vollwertigen Abschluss erhalten. Schulministerin Yvonne Gebauer hat soeben in einer Schulmail mitgeteilt, dass den Schüler:innen der Abschlussklassen auch in diesem Jahr kein pandemiebedingter Nachteil entstehen darf und einen Fahrplan für die Prüfungen vorgestellt.

Konkret wird es wie im letzten Jahr vor dem Zentralabitur eine Vorbereitungsphase geben, in der ausschließlich die Abiturfächer unterrichtet werden. Außerdem wird erneut ein größerer Aufgabenpool zur Verfügung gestellt, der den Lehrkräften und in Einzelfällen auch Schüler:innen mehr Auswahlmöglichkeiten bietet.

Für die ZP10 wird ebenfalls ein erweiterter Aufgabenpool erarbeitet. Zudem wurden die fachlichen Vorgaben so konkretisiert, dass bestimmte Inhalte auf die Zeit nach den Prüfungen geschoben werden können.

Insgesamt ermöglichen die Anpassungen den Schulen mehr Flexibilität und sorgen erneut für faire und vollwertige Abschlussprüfungen. Ich bin sehr froh über diesen wichtigen Erfolg liberaler Bildungspolitik in NRW!

S3-Leitlinie zum Infektionsschutz an Schulen

Schulpolitik ist stets ein sehr emotional aufgeladenes Thema – mehr noch seit Beginn der Pandemie. Umso wichtiger ist es, die politischen Entscheidungen an wissenschaftlichen Standards und Erkenntnissen auszurichten und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Das Ministerium für Schule und Bildung unter unserer Ministerin Yvonne Gebauer hat in dieser herausfordernden Zeit viele Entscheidungen zu treffen. Aktuell geht es besonders um die Fragen, wie wir unsere Jüngsten vor einer Corona-Infektion einerseits und vor den zahlreichen weiteren negativen Folgen von verpassten Bildungschancen andererseits schützen können – psychische Folgen, Verlust sozialer Kontakte und Lerndefizite sind nur wenige Beispiele. Hier kommt die S3-Leitlinie ins Spiel, ein Dokument mit Handlungsempfehlungen für den Schulbetrieb während der Corona-Pandemie, das allen Bundesländern eine Entscheidungsgrundlage bieten und somit bei der Abwägung verschiedener Maßnahmen unterstützen soll.

Was ist die S3-Leitlinie?

S3-Leitlinien gehören zu den medizinischen Leitlinien, die Entscheidungsträgern im politischen und medizinischen Bereich Handlungsorientierungen geben sollen. Gleichzeitig sind sie nicht bindend und müssen an den Einzelfall bzw. in Bezug auf Corona an die aktuelle Infektionslage angepasst werden. Die drei S garantieren eine hohe Systematik im Entwicklungsprozess. Sie bedeuten, dass 1. eine sogenannte Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse durchgeführt, 2. die klinische Relevanz wissenschaftlicher Studien bewertet wurde und 3., dass die Leitlinie regelmäßig auf die Aktualität und Angemessenheit ihrer Inhalte überprüft wird.

Auf dieser wissenschaftlichen Basis hat ein interdisziplinäres Team im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die S3-Leitlinie zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen erstellt. Sie enthält Handlungsempfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen Schulbetrieb zu ermöglichen, falls das Infektionsgeschehen dies zulässt. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf den aktuell verfügbaren internationalen Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen. Die Empfehlungen wurden dabei von einer repräsentativen Gruppe von Expertinnen und Experten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften –  hier federführend die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, die Deutsche Gesellschaft für Public Health, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie – sowie am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträgerinnen und -trägern nach einer strukturierten Vorgehensweise erarbeitet. Zum Beispiel saßen als direkt Betroffene auch Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, aber auch Kinderärztinnen und Kinderärzte, Virologinnen, Virologen oder das RKI mit am Tisch. Beratend (also ohne Stimmrecht) zur Seite standen politische Entscheidungsträger und Fachleute aus der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Kultusministerkonferenz sowie Bildungs- und Gesundheitsministerien. Im Arbeitsprozess kam die Gruppe nach einer sorgfältigen Nutzen-Schaden-Abwägung zu einer Gesamtbewertung und schließlich zur Abstimmung der jeweils formulierten Maßnahmen. Nur wenn mindestens 75 % einer Empfehlung zustimmten, galt diese als beschlossen. Die S3-Leitlinie beinhaltet Empfehlungen zur Reduktion der Schülerinnen- und Schüleranzahl im Präsenzunterricht, zum Masketragen zum Infektionsschutz auf Schulwegen, zu Musik- und Sportunterricht, zum Umgang mit Kontaktpersonen, Verdachtsfällen und Quarantäne sowie zum Lüften und zur Luftreinigung,

Da die Leitlinie auch laufend überprüft werden soll, spricht man von einer „lebendigen Leitlinie“. Im Frühjahr 2022 soll eine Neufassung veröffentlicht werden. Die aktuelle Version stammt aus dem November 2021.

Die gute Nachricht vorweg: Die meisten der neun Maßnahmen dieser S3-Leitlinie werden durch die Landesregierung längst umgesetzt. Gerne gehe ich auf die einzelnen Empfehlungen und die Umsetzung der S3-Leitlinie ein.

1. Reduktion der Schüler:innenzahl in Präsenzunterricht und/oder Kohortierung

Eine Reduzierung der Schüler:innen in Präsenz oder Kohortierung der Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel im Wechselunterricht, trägt positiv zu einer Reduktion der Kontakte und damit zum Infektionsschutz bei. Um Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren, zum Beispiel um die Klassen zu teilen, benötigt man jedoch mehr Lehrkräfte und mehr Räume. Für eine Halbierung der Klassen in Präsenz bräuchten wir zum Beispiel doppelt so viele Lehrkräfte und Räume – beides ist nicht vorhanden. Über den Lehrkräftemangel an unseren Schulen und wie wir ihn bekämpfen, habe ich hier schon mehrfach berichtet. Leider können wir ihn nicht über Nacht beheben, aber sind in den vergangenen vier Jahren schon kräftig weitergekommen.

Zur Umsetzung dieser Empfehlung stünde noch der Wechselunterricht zur Verfügung, um die Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren. Dieser ist jedoch aus unserer Sicht und der pädagogischen Sicht der Lehrkräfteverbände die schlechteste Lösung, um Unterricht durchzuführen. Das liegt vor allem an einer stark steigenden Belastung der Lehrkräfte, die gleichzeitig Unterrichtsvorbereitung und -durchführung für die Präsenzgruppe einerseits und ein qualitativ hochwertiges Distanzlernen für die Distanzgruppe andererseits gewährleisten müssen. Dieses Verfahren überlastet auf Dauer unsere Lehrkräfte. Außerdem können Lernstandsunterschiede der beiden Gruppen nur sehr schwer vermieden werden.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der S3-Richtlinie (01. Februar 2021) befanden sich die Schüler:innen in NRW übrigens ausschließlich im Distanzlernen. Zu diesem Datum hatten wir just Schüler:innen ermöglicht, auch in den Schulen am Distanzunterricht teilzunehmen, wenn sie zu Hause nicht das Umfeld dafür haben (sogenannte Study Halls). Dieser Punkt ist mit der Überarbeitung im November (Version 1.1) nicht verändert worden. Auch dies ist zur Einordnung der Empfehlung im Hinterkopf zu behalten.

2. Maskentragen bei Schüler:innen, Lehrer:innen und weiterem Schulpersonal

Zur Maskenpflicht empfiehlt die S3-Leitlinie einstimmig, dass das Infektionsrisiko gesenkt wird, wenn alle Personen in der Schule (medizinische) Masken tragen. Diese Forderung ist aktuell vollständig umgesetzt.

3. Maßnahmen auf Schulwegen

Nicht nur in der Schule, auch auf dem Schulweg können sich Schüler:innen anstecken. Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, haben durch den Aufenthalt an der frischen Luft ein stark reduziertes Infektionsrisiko. Um das Ansteckungsrisiko im Personennahverkehr auf den Schulwegen zu reduzieren, fördert die Landesregierung bis zu den Sommerferien 2022 die Nutzung von Reisebussen, die derzeit nicht für Reisen genutzt werden, als zusätzliche Schulbusse, um die Anzahl der Kinder pro Bus zu minimieren. Mit diesem wichtigen Programm wird die Sicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöht. Mehr Infos gibt es auf der Website des Verkehrsministeriums NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-platz-im-schulbus-verkehrsministerium-verlaengert-foerderung-fuer.

4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen

Expert:innen aus Wissenschaft und Schule sind sich zu 100 Prozent einig: Musik- und Sportunterricht sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. In NRW wird Musik weiterhin unterrichtet, das Singen und Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch hier sind die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollständig umgesetzt.

5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen

In den vergangenen Monaten sind Freizeit- und Sportangebote weitgehend ausgefallen. Die Sportvereine mussten Trainings absagen. Bewegungsförderung auch und gerade in der Schule ist aber nach den Lockdowns wichtiger denn je. Dies betont auch folgende einstimmig verabschiedete Handlungsempfehlung der S3-Leitlinie: „Sportunterricht in Schulen sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden. Sportunterricht soll in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske durchgeführt werden. Sportunterricht in Innenräumen soll nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften durchgeführt werden.“ Im Update der S3-Leitlinien ist aufgenommen worden, dass bei sehr hohem Infektionsgeschehen kein Sportunterricht durchgeführt werden soll.

Das Schulministerium setzt sich dafür ein, dass Sportunterricht trotz der Pandemielage ermöglicht wird – ohne Durchmischung der Klassen, ohne Maske, unter weitgehendem Verzicht auf Kontaktsport. Darüber hinaus haben die Schulen die Freiheit, pandemiebezogen, kurzfristig und temporär begrenzt, zum Beispiel bei sehr hohem Infektionsgeschehen, Anpassungen der Stundentafel durchzuführen. Dabei könnte zum Beispiel zeitlich eingeschränkt vor Ort der Sportunterricht eingeschränkt werden. Darüber entscheiden die Schulen nach individueller Lage.

Daher sehen wir auch diese Empfehlungen umgesetzt.

6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt

Bei Schüler:innen, bei denen kein Risikokontakt bekannt ist und die mindestens ein Erkältungssymptom aufweisen, müssen wir aktuell ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2 annehmen. Schon früh in der Pandemie hat das NRW-Schulministerium eine ausführliche Elterninformation inklusive übersichtlichem Schaubild auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Das Schaubild steht in 13 Sprachen zur Verfügung.

7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen

Die Empfehlungen in der S3-Leitlinie zur Quarantänisierung und Einteilung von Mitschüler:innen als Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Diese wurden lange Zeit in der vorliegenden Fassung angewendet. Nachdem durch den Impffortschritt die Infektionszahlen glücklicherweise stark rückläufig und auch die Infektionszahlen in den Schulen sehr niedrig waren, konnten wir die Quarantäneregeln kurzfristig lockern. So wurden im Jahr 2021 zeitweise bei positiven Tests in Schulen keine Quarantänen mehr, sondern nur noch häusliche Isolation für die positiv getesteten Schüler:innen angeordnet unter der Voraussetzung, dass durchgehend Masken getragen wurden. Diese Vorgehensweise war mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Das Update 1.1 der S3-Leitlinie würdigt entsprechend die RKI-Empfehlungen. Mit Auftreten der Omikron-Variante, die nachweislich deutlich ansteckender als der Covid-„Wildtyp“ und alle vorherigen Varianten ist, hat die Landesregierung die Quarantäneregeln erneut angepasst, und damit auf die veränderte Infektionslage reagiert. Daher sind auch in diesem Punkt die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollzogen.

8. Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie empfiehlt, regelmäßig und ausreichend zu lüften. Korrektes Lüften erfolgt demnach mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, im Sommer alle 10-20 Minuten, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über
die gesamte Pausenzeit. Der Betrieb einer geeigneten (fest verbauten) Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage ist als gleichwertig anzusehen.

Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs- oder Raumlufttechnische Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.

Beide Empfehlungen wurden durch die Landesregierung umgesetzt. Das Ministerium für Schule und Bildung beruft sich hierbei zum Beispiel auf Empfehlungen des Umweltbundesamts.

Um Schulräume ohne Lüftungsmöglichkeiten zu ertüchtigen, hat die Landesregierung außerdem zwei Förderprogramme auf den Weg gebracht, damit die Schulträger für ebendiese Schulräume mobile Luftfilter beschaffen können. Mehr Informationen zu den Programmen gibt es hier: http://www.mueller-rech.de/luftfilter

9 Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie sieht vor, dass mobile Luftreiniger in Schulen als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden können, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.

Aus dieser Formulierung kann leider nur eine schwache Empfehlung des Expert:innengremiums abgeleitet werden. Die Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Luftreinigern beruhen auf einer Modellierungsstudie mit einer experimentellen Komponente mit Qualitätsmängeln. Die Vertrauenswürdigkeit dieser Evidenz wird als sehr niedrig angegeben. Zudem führt die Leitlinie erhebliche Nachteile bei Einsatz und Anschaffung der Geräte auf wie hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung, Machbarkeitsprobleme, insbesondere hinsichtlich fachgerechter Installation und Wartung, Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie Gesundheit durch Lärm und einen aus ökologischer Sicht hohen Ressourcenverbrauch.

Mit dem Update der S3-Leitlinie zeigen sich auch durch mehrere Sondervoten die unübersichtliche Lage bezogen auf die (Nicht-)Empfehlung von mobilen Luftfiltern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene kommt sogar zu der Auffassung, dass der Schaden durch mobile Luftfilter in Klassenräumen möglicherweise den Nutzen überwiegt. Der Landeselternrat Niedersachsen widerspricht und stuft den Zusatznutzen als wahrscheinlich ein. Eine eindeutige Empfehlung für die Nutzung mobiler Luftfiltergeräte lässt sich jedenfalls nicht aus der S3-Leitlinie ableiten.

Die Landesregierung hat dennoch zwei schon vorher genannte Förderprogramme auf den Weg gebracht, um nicht oder schlecht lüftbare Klassenräume, zum Teil auf einzelne Schulformen beschränkt, mit mobilen Raumluftfiltern ausstatten zu können. Darüber hinaus ist keine Landesförderung vorgesehen. Die in NRW für die Schulausstattung zuständigen Schulträger entscheiden sich jedoch in Teilen zu einer über die Landesprogramme hinausgehenden Ausstattung.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 14. Februar entschieden, dass Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum haben. Mit Blick auf den
Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften, urteilte das Gericht in Münster.

Weitere Informationen zum gesamten Thema habe ich hier zusammengestellt: http://www.mueller-rech.de/luftfilter.

Fazit

Schon in der Einleitung dieses Artikels habe ich darauf hingewiesen, dass fast alle Handlungsempfehlungen aus der S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle
der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen von der NRW-Landesregierung umgesetzt sind. Wo eine Umsetzung nicht möglich ist, liegt dafür eine Begründung vor.

Dennoch wird den Leser:innen der Leitlinie bewusst, wie wichtig gerade in dieser schnelllebigen Zeit mit ständig wechselnden Infektionslagen eine regelmäßige Aktualisierung dieser Leitlinie nötig ist. Ich bin daher schon heute gespannt auf die angekündigte erneute Aktualisierung im Frühjahr 2022.

Aktuelle Stunde: Testverfahren an den Grundschulen

Heute haben wir im Landtag in einer Aktuellen Stunde über das veränderte Testverfahren an Grundschulen diskutiert.

Nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat, Schüler:innen nicht für die PCR-Tests zu priorisieren und die Labore dem Land ihre Überlastung im Zuge der Omikron-Variante angezeigt haben, werden aktuell nur noch die Pools im PCR-Verfahren getestet. Die Auflösung erfolgt im POC-Verfahren, sofern der Pool positiv getestet wurde.

Ich hätte mir eine Priorisierung der Schüler:innen von der MPK gewünscht, es war aber dennoch richtig, dass NRW den gemeinsamen Weg aller Bundesländer mitgeht und keinen Alleingang bei der Priorisierung gemacht hat.

Schauen Sie sich hier meine Rede an:

Anpassung der Corona-Regeln

Gestern wurden die in NRW geltenden Coronaregeln an die Omikron-Variante angepasst.

Hier sind zwei wichtige Punkte einmal kompakt für Euch:

1️⃣. Testpflicht bei 2G+
Bislang waren (nur) geboosterte Personen bei den „2G+“-Regeln von der Testpflicht ausgenommen. Das haben wir erweitert. Nun sind auch „frisch“ doppelt Geimpfte sowie geimpfte Genesene von der Testpflicht ausgenommen, und zwar:- „frisch“ doppelt Geimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag der Zweitimpfung und – doppelt geimpfte Genesene ab dem 28. Tag ihres positiven PCR-Tests.

2️⃣. Quarantäneregeln:
– Infizierte müssen automatisch mit ihrem positiven PCR-Test für zehn Tage in Isolierung. Nach zwei symptomfreien Tagen und negativen Test kann später auf insgesamt sieben Tage verkürzt werden.
– Kontaktpersonen, also wer zum Beispiel mit Infizierten in einem Haushalt lebt, muss zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch Frei-Testung auf sieben, bei Schul- und Kita-Kindern auf fünf Tage verkürzt werden.

Ich finde es gut, dass NRW schnell die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Änderungen umgesetzt hat und so sowohl der Omikron-Variante Rechnung trägt als auch für bundeseinheitliche Regeln sorgt.

Neue Corona-Regeln

Seit heute gelten in NRW neue, an die Omikron-Variante angepasste Coronaregeln. Neu ist vor allem, dass nun auch in der Gastronomie 2G+ gilt, also nur noch geimpfte oder genesene Personen mit negativem Schnelltest Zutritt haben.

Neu ist ebenfalls, dass sowohl in der Gastronomie als auch in anderen Bereichen, wie etwa beim Sport im Innenraum, in denen 2G+ gilt, geboosterte Personen von der Testpflicht ausgenommen sind.

Der Booster (also die Auffrischungsimpfung) schützt bei der bald vorherrschenden Omikron-Variante nachweislich noch mal besser vor einem schweren Verlauf. Dass Geboosterte von der Testpflicht unter 2G+ befreit sind, wird viele jetzt noch zum Booster motivieren. Unter diesen Gesichtspunkten begrüße ich die Ausnahme von der Testpflicht. Gleichzeitig appelliere ich an alle Geboosterten, sich weiterhin regelmäßig zu testen. So können wir auch Infektionen ohne Symptome schnell aufdecken und Infektionsketten unterbrechen.

Wer noch nicht (vollständig) geimpft oder geboostert ist, aber dafür in Frage kommt: Jeder Tag ist ein guter Tag für eine Impfung! Damit kann es uns gemeinsam gelingen, die Pandemie unter Kontrolle zu behalten und schnellstmöglich zur Normalität zurückzukehren.

Noch ein kleiner Servicehinweis an alle Genesenen: 3 Monate nach einer Infektion könnt Ihr Euch impfen bzw boostern lassen. Insgesamt hält der Genesenenstatus nur 6 Monate an, da danach die Schutzwirkung nachlässt. Plant das rechtzeitig ein!

Antigen-Selbsttest an den weiterführenden Schulen

Ich habe hier ja schon mehrfach darüber berichtet, wie wichtig es ist, dass wir Schüler:innen, Lehrkräfte und weitere Personen im Schulleben in NRW regelmäßig auf das Coronavirus testen. In NRW verwenden wir – wie andere Bundesländer auch – dafür zwei verschiedene Antigen-Schnelltests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vom dem Bundesgesundheitsministerium unterstellten Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf ihre Wirksamkeit bewertet wurden.

Neben den Schnelltests ist aber auch das Vertrauen aller am Schulleben Beteiligten in die Tests für das gesellschaftliche wie schulische Miteinander von großer Bedeutung.

Angesichts dessen und vor dem Hintergrund der Bewertung des PEI ist es mir ein Rätsel, was den obersten Wahlkämpfer der SPD Thomas Kutschaty geritten hat, zu behaupten, die Tests hätten „offensichtlich nicht die Sensibilität, um Coronaviren auch tatsächlich entdecken zu können.“ Diese Aussage ist kompletter Unsinn! 😡

Mit seiner falschen Behauptung macht er plump Wahlkampf, indem er Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern verunsichert. Zudem gefährdet er damit auch noch das Vertrauen in die wissenschaftliche Expertise des Paul-Ehrlich-Instituts. Noch einmal: Das Institut, was dem Bundesgesundheitsministerium untersteht, also seinem Parteifreund Karl Lauterbach…

Wir können gerne den Wahlkampf eröffnen. Ich habe auch große Lust, mich um die besten Ideen für unser Land zu streiten. Aber man muss schon bei den Fakten bleiben!

Schulstart 2022

Ob Schüler:innen, Lehrkräfte, OGS- oder weiteres Personal oder Elternteil: Ich hoffe, dass Ihr alle einen guten Schulstart nach den Weihnachtsferien hattet.

Für mich sind die kontinuierlichen Covid-Tests in der Schule eine ganz wichtige Säule, um so viel Präsenz wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Damit der Start so sicher wie möglich verläuft, ist die Versorgung der Schulen mit Antigen-Schnelltests natürlich auch 2022 garantiert.

Alle Schüler:innen und sämtliches Schulpersonal wird dreimal wöchentlich an weiterführenden Schulen und zweimal wöchentlich an Grund- und Förderschulen getestet. Neu ist, dass dies wegen Omikron auch für geimpfte und genesene Personen gilt.

Durch die kontinuierlichen Schnell- und Lollitests an Schulen können wir Infektionen frühzeitig erkennen und Infektionsketten durchbrechen, bevor sie entstehen. Dass wir nun alle Personen in der Schule testen, auch Geimpfte und Genese, gibt zusätzliche Sicherheit angesichts der viel ansteckenderen Omikron-Variante.