Digitaler Schulkongress der FDP-Landtagsfraktion

Die Corona-Pandemie und die Zeit des Distanzunterrichts waren und sind eine besondere Herausforderung für die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und die Lehrkräfte unseres Landes. Wir wollen den Blick in die Zukunft richten und die besondere Herausforderung der Pandemie auch als Chance für das Bildungssystems sehen. Deshalb wollen wir am 10. Februar um 18:00 Uhr im Rahmen unseres digitalen Schulkongresses gemeinsam mit Experten aus dem Bildungswesen und euch darüber sprechen, wie digitaler Unterricht aussehen kann, was während der Pandemie schon umgesetzt werden konnte und welche Herausforderungen es für die Zukunft gibt.

Wir freuen uns auf den Austausch mit euch und eure Ideen und Anregungen einfließen zu lassen!

Eine vorherige Anmeldung zum Schulkongress ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung findet per Zoom-Konferenz statt. Den entsprechenden Link und das detaillierte Programm findet ihr auf unserer Webseite unter ▶ fdp.fraktion.nrw

S3-Leitlinie zum Infektionsschutz an Schulen

Schulpolitik ist stets ein sehr emotional aufgeladenes Thema – mehr noch seit Beginn der Pandemie. Umso wichtiger ist es, die politischen Entscheidungen an wissenschaftlichen Standards und Erkenntnissen auszurichten und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Das Ministerium für Schule und Bildung unter unserer Ministerin Yvonne Gebauer hat in dieser herausfordernden Zeit viele Entscheidungen zu treffen. Aktuell geht es besonders um die Fragen, wie wir unsere Jüngsten vor einer Corona-Infektion einerseits und vor den zahlreichen weiteren negativen Folgen von verpassten Bildungschancen andererseits schützen können – psychische Folgen, Verlust sozialer Kontakte und Lerndefizite sind nur wenige Beispiele. Hier kommt die S3-Leitlinie ins Spiel, ein Dokument mit Handlungsempfehlungen für den Schulbetrieb während der Corona-Pandemie, das allen Bundesländern eine Entscheidungsgrundlage bieten und somit bei der Abwägung verschiedener Maßnahmen unterstützen soll.

Was ist die S3-Leitlinie?

S3-Leitlinien gehören zu den medizinischen Leitlinien, die Entscheidungsträgern im politischen und medizinischen Bereich Handlungsorientierungen geben sollen. Gleichzeitig sind sie nicht bindend und müssen an den Einzelfall bzw. in Bezug auf Corona an die aktuelle Infektionslage angepasst werden. Die drei S garantieren eine hohe Systematik im Entwicklungsprozess. Sie bedeuten, dass 1. eine sogenannte Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse durchgeführt, 2. die klinische Relevanz wissenschaftlicher Studien bewertet wurde und 3., dass die Leitlinie regelmäßig auf die Aktualität und Angemessenheit ihrer Inhalte überprüft wird.

Auf dieser wissenschaftlichen Basis hat ein interdisziplinäres Team im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die S3-Leitlinie zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen erstellt. Sie enthält Handlungsempfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen Schulbetrieb zu ermöglichen, falls das Infektionsgeschehen dies zulässt. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf den aktuell verfügbaren internationalen Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen. Die Empfehlungen wurden dabei von einer repräsentativen Gruppe von Expertinnen und Experten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften –  hier federführend die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, die Deutsche Gesellschaft für Public Health, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie – sowie am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträgerinnen und -trägern nach einer strukturierten Vorgehensweise erarbeitet. Zum Beispiel saßen als direkt Betroffene auch Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, aber auch Kinderärztinnen und Kinderärzte, Virologinnen, Virologen oder das RKI mit am Tisch. Beratend (also ohne Stimmrecht) zur Seite standen politische Entscheidungsträger und Fachleute aus der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Kultusministerkonferenz sowie Bildungs- und Gesundheitsministerien. Im Arbeitsprozess kam die Gruppe nach einer sorgfältigen Nutzen-Schaden-Abwägung zu einer Gesamtbewertung und schließlich zur Abstimmung der jeweils formulierten Maßnahmen. Nur wenn mindestens 75 % einer Empfehlung zustimmten, galt diese als beschlossen. Die S3-Leitlinie beinhaltet Empfehlungen zur Reduktion der Schülerinnen- und Schüleranzahl im Präsenzunterricht, zum Masketragen zum Infektionsschutz auf Schulwegen, zu Musik- und Sportunterricht, zum Umgang mit Kontaktpersonen, Verdachtsfällen und Quarantäne sowie zum Lüften und zur Luftreinigung,

Da die Leitlinie auch laufend überprüft werden soll, spricht man von einer „lebendigen Leitlinie“. Im Frühjahr 2022 soll eine Neufassung veröffentlicht werden. Die aktuelle Version stammt aus dem November 2021.

Die gute Nachricht vorweg: Die meisten der neun Maßnahmen dieser S3-Leitlinie werden durch die Landesregierung längst umgesetzt. Gerne gehe ich auf die einzelnen Empfehlungen und die Umsetzung der S3-Leitlinie ein.

1. Reduktion der Schüler:innenzahl in Präsenzunterricht und/oder Kohortierung

Eine Reduzierung der Schüler:innen in Präsenz oder Kohortierung der Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel im Wechselunterricht, trägt positiv zu einer Reduktion der Kontakte und damit zum Infektionsschutz bei. Um Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren, zum Beispiel um die Klassen zu teilen, benötigt man jedoch mehr Lehrkräfte und mehr Räume. Für eine Halbierung der Klassen in Präsenz bräuchten wir zum Beispiel doppelt so viele Lehrkräfte und Räume – beides ist nicht vorhanden. Über den Lehrkräftemangel an unseren Schulen und wie wir ihn bekämpfen, habe ich hier schon mehrfach berichtet. Leider können wir ihn nicht über Nacht beheben, aber sind in den vergangenen vier Jahren schon kräftig weitergekommen.

Zur Umsetzung dieser Empfehlung stünde noch der Wechselunterricht zur Verfügung, um die Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren. Dieser ist jedoch aus unserer Sicht und der pädagogischen Sicht der Lehrkräfteverbände die schlechteste Lösung, um Unterricht durchzuführen. Das liegt vor allem an einer stark steigenden Belastung der Lehrkräfte, die gleichzeitig Unterrichtsvorbereitung und -durchführung für die Präsenzgruppe einerseits und ein qualitativ hochwertiges Distanzlernen für die Distanzgruppe andererseits gewährleisten müssen. Dieses Verfahren überlastet auf Dauer unsere Lehrkräfte. Außerdem können Lernstandsunterschiede der beiden Gruppen nur sehr schwer vermieden werden.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der S3-Richtlinie (01. Februar 2021) befanden sich die Schüler:innen in NRW übrigens ausschließlich im Distanzlernen. Zu diesem Datum hatten wir just Schüler:innen ermöglicht, auch in den Schulen am Distanzunterricht teilzunehmen, wenn sie zu Hause nicht das Umfeld dafür haben (sogenannte Study Halls). Dieser Punkt ist mit der Überarbeitung im November (Version 1.1) nicht verändert worden. Auch dies ist zur Einordnung der Empfehlung im Hinterkopf zu behalten.

2. Maskentragen bei Schüler:innen, Lehrer:innen und weiterem Schulpersonal

Zur Maskenpflicht empfiehlt die S3-Leitlinie einstimmig, dass das Infektionsrisiko gesenkt wird, wenn alle Personen in der Schule (medizinische) Masken tragen. Diese Forderung ist aktuell vollständig umgesetzt.

3. Maßnahmen auf Schulwegen

Nicht nur in der Schule, auch auf dem Schulweg können sich Schüler:innen anstecken. Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, haben durch den Aufenthalt an der frischen Luft ein stark reduziertes Infektionsrisiko. Um das Ansteckungsrisiko im Personennahverkehr auf den Schulwegen zu reduzieren, fördert die Landesregierung bis zu den Sommerferien 2022 die Nutzung von Reisebussen, die derzeit nicht für Reisen genutzt werden, als zusätzliche Schulbusse, um die Anzahl der Kinder pro Bus zu minimieren. Mit diesem wichtigen Programm wird die Sicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöht. Mehr Infos gibt es auf der Website des Verkehrsministeriums NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-platz-im-schulbus-verkehrsministerium-verlaengert-foerderung-fuer.

4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen

Expert:innen aus Wissenschaft und Schule sind sich zu 100 Prozent einig: Musik- und Sportunterricht sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. In NRW wird Musik weiterhin unterrichtet, das Singen und Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch hier sind die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollständig umgesetzt.

5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen

In den vergangenen Monaten sind Freizeit- und Sportangebote weitgehend ausgefallen. Die Sportvereine mussten Trainings absagen. Bewegungsförderung auch und gerade in der Schule ist aber nach den Lockdowns wichtiger denn je. Dies betont auch folgende einstimmig verabschiedete Handlungsempfehlung der S3-Leitlinie: „Sportunterricht in Schulen sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden. Sportunterricht soll in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske durchgeführt werden. Sportunterricht in Innenräumen soll nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften durchgeführt werden.“ Im Update der S3-Leitlinien ist aufgenommen worden, dass bei sehr hohem Infektionsgeschehen kein Sportunterricht durchgeführt werden soll.

Das Schulministerium setzt sich dafür ein, dass Sportunterricht trotz der Pandemielage ermöglicht wird – ohne Durchmischung der Klassen, ohne Maske, unter weitgehendem Verzicht auf Kontaktsport. Darüber hinaus haben die Schulen die Freiheit, pandemiebezogen, kurzfristig und temporär begrenzt, zum Beispiel bei sehr hohem Infektionsgeschehen, Anpassungen der Stundentafel durchzuführen. Dabei könnte zum Beispiel zeitlich eingeschränkt vor Ort der Sportunterricht eingeschränkt werden. Darüber entscheiden die Schulen nach individueller Lage.

Daher sehen wir auch diese Empfehlungen umgesetzt.

6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt

Bei Schüler:innen, bei denen kein Risikokontakt bekannt ist und die mindestens ein Erkältungssymptom aufweisen, müssen wir aktuell ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2 annehmen. Schon früh in der Pandemie hat das NRW-Schulministerium eine ausführliche Elterninformation inklusive übersichtlichem Schaubild auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Das Schaubild steht in 13 Sprachen zur Verfügung.

7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen

Die Empfehlungen in der S3-Leitlinie zur Quarantänisierung und Einteilung von Mitschüler:innen als Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Diese wurden lange Zeit in der vorliegenden Fassung angewendet. Nachdem durch den Impffortschritt die Infektionszahlen glücklicherweise stark rückläufig und auch die Infektionszahlen in den Schulen sehr niedrig waren, konnten wir die Quarantäneregeln kurzfristig lockern. So wurden im Jahr 2021 zeitweise bei positiven Tests in Schulen keine Quarantänen mehr, sondern nur noch häusliche Isolation für die positiv getesteten Schüler:innen angeordnet unter der Voraussetzung, dass durchgehend Masken getragen wurden. Diese Vorgehensweise war mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Das Update 1.1 der S3-Leitlinie würdigt entsprechend die RKI-Empfehlungen. Mit Auftreten der Omikron-Variante, die nachweislich deutlich ansteckender als der Covid-„Wildtyp“ und alle vorherigen Varianten ist, hat die Landesregierung die Quarantäneregeln erneut angepasst, und damit auf die veränderte Infektionslage reagiert. Daher sind auch in diesem Punkt die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollzogen.

8. Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie empfiehlt, regelmäßig und ausreichend zu lüften. Korrektes Lüften erfolgt demnach mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, im Sommer alle 10-20 Minuten, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über
die gesamte Pausenzeit. Der Betrieb einer geeigneten (fest verbauten) Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage ist als gleichwertig anzusehen.

Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs- oder Raumlufttechnische Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.

Beide Empfehlungen wurden durch die Landesregierung umgesetzt. Das Ministerium für Schule und Bildung beruft sich hierbei zum Beispiel auf Empfehlungen des Umweltbundesamts.

Um Schulräume ohne Lüftungsmöglichkeiten zu ertüchtigen, hat die Landesregierung außerdem zwei Förderprogramme auf den Weg gebracht, damit die Schulträger für ebendiese Schulräume mobile Luftfilter beschaffen können. Mehr Informationen zu den Programmen gibt es hier: http://www.mueller-rech.de/luftfilter

9 Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie sieht vor, dass mobile Luftreiniger in Schulen als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden können, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.

Aus dieser Formulierung kann leider nur eine schwache Empfehlung des Expert:innengremiums abgeleitet werden. Die Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Luftreinigern beruhen auf einer Modellierungsstudie mit einer experimentellen Komponente mit Qualitätsmängeln. Die Vertrauenswürdigkeit dieser Evidenz wird als sehr niedrig angegeben. Zudem führt die Leitlinie erhebliche Nachteile bei Einsatz und Anschaffung der Geräte auf wie hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung, Machbarkeitsprobleme, insbesondere hinsichtlich fachgerechter Installation und Wartung, Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie Gesundheit durch Lärm und einen aus ökologischer Sicht hohen Ressourcenverbrauch.

Mit dem Update der S3-Leitlinie zeigen sich auch durch mehrere Sondervoten die unübersichtliche Lage bezogen auf die (Nicht-)Empfehlung von mobilen Luftfiltern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene kommt sogar zu der Auffassung, dass der Schaden durch mobile Luftfilter in Klassenräumen möglicherweise den Nutzen überwiegt. Der Landeselternrat Niedersachsen widerspricht und stuft den Zusatznutzen als wahrscheinlich ein. Eine eindeutige Empfehlung für die Nutzung mobiler Luftfiltergeräte lässt sich jedenfalls nicht aus der S3-Leitlinie ableiten.

Die Landesregierung hat dennoch zwei schon vorher genannte Förderprogramme auf den Weg gebracht, um nicht oder schlecht lüftbare Klassenräume, zum Teil auf einzelne Schulformen beschränkt, mit mobilen Raumluftfiltern ausstatten zu können. Darüber hinaus ist keine Landesförderung vorgesehen. Die in NRW für die Schulausstattung zuständigen Schulträger entscheiden sich jedoch in Teilen zu einer über die Landesprogramme hinausgehenden Ausstattung.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 14. Februar entschieden, dass Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum haben. Mit Blick auf den
Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften, urteilte das Gericht in Münster.

Weitere Informationen zum gesamten Thema habe ich hier zusammengestellt: http://www.mueller-rech.de/luftfilter.

Fazit

Schon in der Einleitung dieses Artikels habe ich darauf hingewiesen, dass fast alle Handlungsempfehlungen aus der S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle
der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen von der NRW-Landesregierung umgesetzt sind. Wo eine Umsetzung nicht möglich ist, liegt dafür eine Begründung vor.

Dennoch wird den Leser:innen der Leitlinie bewusst, wie wichtig gerade in dieser schnelllebigen Zeit mit ständig wechselnden Infektionslagen eine regelmäßige Aktualisierung dieser Leitlinie nötig ist. Ich bin daher schon heute gespannt auf die angekündigte erneute Aktualisierung im Frühjahr 2022.

Pandemiebedingte Lernlücken langfristig schließen

Um die pandemiebedingten Lernlücken zu schließen, hat das Schulministerium in NRW das Programm „Ankommen und Aufholen“ auf den Weg gebracht. Dieses enthält u.a. rund 50 Mio. EUR für zielgenaue Bildungsgutscheine.

Die Schulträger (meistens die Stadt) verteilen die Bildungsgutscheine, die für individuelle Förderung bei externen Bildungsträgern eingesetzt werden, an die Schulen, die diese wiederum an die Schüler:innen weitergeben.

Ich bin froh, dass das Land NRW diese unkomplizierte Möglichkeit geschaffen hat, um die nach wie vor spürbaren Lücken der Schüler:innen zu schließen. Durch die Bildungsgutscheine können insgesamt 250.000 Kinder und Jugendliche individuell gefördert werden.

Schule von unterwegs

Habt ihr Euch schonmal gefragt, wie Kinder beruflich Reisender (zum Beispiel aus Schaustellerfamilien) zur Schule gehen? Im NRW betrifft das rund 1.000 Kinder und Jugendliche. 📚

Während der Reisen werden die Schüler:innen an sogenannten Stützpunktschulen unterrichtet. Das kann jede öffentliche Schule in NRW sein. Um Lernstand und Lernfortschritte zu dokumentieren, führen die Kinder und Jugendlichen hierbei ein Lerntagebuch. ✍️

Damit dies künftig leichter wird, haben wir in NRW das Pilotprojekt „Digitales Lernen unterwegs“ (DigLu) gestartet, bei dem das analoge Lerntagebuch durch ein digitales ersetzt wird. Die Schüler:innen erhalten zudem eine „DigLu-Card“, mir der sie sich bei ihren Stützpunktschulen leichter als bisher ausweisen können. 💳

Spannendes Thema – und es passt wunderbar zur Digitalisierungswoche der FDP-Landtagsfraktion NRW. Habt Ihr schon in den Sozialen Medien der Fraktion vorbeigeschaut?

Perspektiven nach Corona

Gestern Abend durfte ich auf Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung gemeinsam mit Dr. Oliver Ziehm von der Landeselternschaft der Gymnasien, der Journalistin Carmen Schmalfeldt und Dietrich Thomas im Friedrich-Ebert-Gymnasium Bonn auf die vergangenen anderthalb Jahre Schulbetrieb in Zeiten von Corona zurückblicken und Zukunftsperspektiven formulieren. Besonders wichtig sind mir folgende Aspekte:

1️⃣ Neben den potenziellen gesundheitlichen (Langzeit-) Folgen einer Coronainfektion müssen wir die gravierenden psychosozialen Folgen der Schulschließungen verstärkt in den Mittelpunkt der Debatten rücken.

2️⃣ Es ist jetzt wichtiger denn je, Lehrkräfte durch optimale Rahmenbedingungen und die Sicherung der Infrastruktur darin zu unterstützen, sich wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren zu können: Weltbester Unterricht! Die Bedeutung von multiprofessionellen Teams in unseren Schulen wird zunehmen.

3️⃣ Die größte Herausforderung und Chance – auch schon vor der Corona-Krise – ist mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir haben mit erfolgreichen Maßnahmen wie den Talentschulen, dem schulscharfen Sozialindex und der langfristigen Sicherung der Schulsozialarbeit schon viel erreicht, doch noch lange nicht genug. Von der Stärkung des schulpsychologischen Dienstes über die langfristige Beibehaltung alternativer Prüfungsformate kommt es nun mehr denn je darauf an, unsere Schulen zu Orten der Bildungsgerechtigkeit zu transformieren.

Corona hat uns gezeigt: Eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit ist, sich mit innovativen Zukunftsinvestitionen und der Verkürzung politischer Prozesse und Verwaltungswege gemeinsam für das Wohl unserer Schülerinnen und Schüler einzusetzen.

Lernen auf Distanz für die Bonner Schüler:innen

Das war leider ein bewegtes Wochenende für die Bonner Schüler:innen, ihre Eltern und die Lehrkräfte – und auch für die Stadtspitze. Gestern lag die 7-Tages-Inzidenz in Bonn bei 196,3, in der letzten Woche ist sie jeden Tag gestiegen. Der Krisenstab der Stadt hat daher aus meiner Sicht richtig entschieden und für die Schüler:innen mit Ausnahme der Abschlussklassen und Qualifikationsphasen in der gymnasialen Oberstufe Lernen auf Distanz angeordnet. Begleitet wurde diese Entscheidung aber mit einem merkwürdigen zeitlichen Fahrplan und einer chaotischen Kommunikation. Ich kann sehr gut verstehen, dass viele Bonner:innen darüber sehr verärgert sind.

Freitag Nachmittag war ich im Universtitätsklinikum Bonn – dort wurde das neue Biomedizinische Forschungszentrum II eingeweiht. Ich habe dort „zwischen Tür und Angel“ erfahren, dass die Bonner Schüler:innen ab Mittwoch (!) ins Distanzlernen wechseln sollen. Keine Mail, kein Anruf – dass ich das aus der Presse erfahren muss, finde ich schade und unglücklich. Ich habe daraufhin am Freitag Abend noch eine Mail an unsere Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner geschrieben mit der Bitte, den anderen Bonner Landtagsabgeordneten und mir wenigstens jetzt den Antrag ans Land mit der Begründung zur Kenntnis zuzusenden. In dieser Krise gehen die Bonner:innen auf alle örtlichen und überörtlichen politischen Vertreter:innen zu – und ich möchte die Entscheidungen des Krisenstabs erklären und begründen können. Auch wünsche ich mir (wieder) mehr Dialog der Stadtspitze mit den Bonner Abgeordneten.

Samstag Nacht um 21:03h dann ein Facebook (!)-Eintrag der Stadt: Schon ab Montag würde in Bonn aufs Lernen auf Distanz umgestellt, weitere Infos würden am Sonntag folgen. Ich wurde von Bekannten auf diesen Facebook-Eintrag aufmerksam gemacht. Wieder keine Mail, kein Anruf von der Stadtspitze, dieses Mal nicht mal ein Eintrag auf der Homepage der Stadt Bonn – alleinige Kommunikation auf Facebook. Inzwischen weiß ich, dass in der Nacht immerhin die Schulen informiert wurden. Ich habe von Lehrkräften gehört, die Samstag Nacht um 2:00h wiederum die Schüler:innen bzw. Eltern informiert und neue Stundenpläne für ihre Schüler:innen geschickt haben. Ihnen kann man nicht genug danken für diesen Einsatz!

Gestern wurde dann am frühen Sonntagnachmittag die Entscheidung konkretisiert und auch auf der Homepage der Stadt Bonn veröffentlicht – 17 Stunden vor Unterrichtsbeginn.

Noch einmal: Ich halte die Entscheidung für richtig, ich hätte lediglich den Schulen und Eltern mehr Vorbereitungszeit eingeräumt. Neue Stundenpläne in Nachtschichten, Rücksprachen mit dem Arbeitgeber am Sonntag – all das ist nicht selbstverständlich und belastend! Eine Entscheidung, die ab Mittwoch gilt, wie es ja wohl auch ursprünglich angedacht war, hätte ich daher für den besseren Weg gehalten.

Landesseitig ist es uns sehr wichtig, allen am Schulleben Beteiligten ausreichend Vorbereitungszeit zu geben. Genau das haben wir aus dem letzten Jahr gelernt, als Entscheidungen oft zu kurzfristig kommuniziert und in Kraft getreten sind.
Dennoch sind es insbesondere die Grünen im Landtag, die fleißig kritisieren, wenn Schulmails Freitag Mittag kommen, obwohl darin enthaltene Regelungen erst mit Vorbereitungszeit zum Beispiel ab Mittwoch in Kraft treten. Die wortgewaltigen Angriffe auf unsere Schulministerin Yvonne Gebauer möchte ich nicht wiederholen.

Wer kritisiert, sollte es in der Regel dann selbst besser machen (können). Genau hier in Bonn hat sich gezeigt, dass die Grünen im Landtag nur die Backen aufblasen. Katja Dörner hat mit ihrem chaotischen Prozess am Wochenende zwar schlussendlich die richtige Entscheidung getroffen. Aber durch ihre unterlassene Abstimmung mit dem Land und zu wenig Vorbereitungszeit für die Schulen hat sie unnötig Chaos in der Stadt verbreitet. Wir werden die Grünen im Landtag daran erinnern.

Liebe Katja Dörner, wenn Du das liest: Mein Gesprächsangebot aus meiner E-Mail von Freitag steht noch. Ich würde mich freuen, auf meine Mail eine (positive) Antwort zu erhalten.

Präsenzpflicht

Seit über einem Jahr befinden wir uns in einer durch die Corona-Pandemie ausgelösten Sondersituation. Täglich wägen wir die Einhaltung von Grundrechten miteinander ab – so auch das Recht auf Bildung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen wir Kontakte beschränken. Um Bildungschancen zu sichern, müssen wir viel persönlichen Kontakt ermöglichen. Das ist ein Dilemma für die Politik, aber auch für alle Menschen, die im Lebensraum Schule unterwegs sind.

Wir halten „ZeroCovid“, also das Vermeiden aller sozialen Kontakte zur Pandemieeindämmung für den falschen Weg, weil wir Menschen und insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen soziale Menschen sind und die Kontakte brauchen. Gesundheit ist für uns Freie Demokraten so viel mehr als nicht Covid-19 zu haben.

Gleichzeitig ist aber auch ein zu frühes und umfassendes Lockern, wie dies zum Beispiel die AfD fordert, der falsche Weg und in unseren Augen verantwortungslos.

Der richtige Weg liegt wie so oft in der Mitte: in einer verantwortlichen Durchführung des Unterrichts mit Hygiene- und Schutzmaßnahmen für unsere Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit so vielen Präsenzanteilen wie möglich und nur so weit es mit der aktuellen Infektionslage verantwortbar ist.

Für uns ist die Schule so viel mehr als bloße Wissensvermittlung. Sie ist ein Ort der Begegnung, und der sozialen Kontakte. Die Schule legt das Fundament für bestmögliche Bildungschancen, damit unsere Kinder später all ihre Ziele erreichen können, von denen sie jetzt träumen. Aus diesem Grund kämpfen wir für so viel Präsenzunterricht wie möglich im Dreiklang aus „Impfen, Schützen, Testen“.

Die vergangenen Monate des Lockdowns haben insbesondere die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien stark getroffen. Zu viele Schülerinnen und Schüler finden zu Hause keine optimalen Lernbedingungen vor. Das gefährdet Bildungs- und Entwicklungschancen. Durch den beispiellosen Einsatz unserer engagierten Lehrkräfte, des weiteren schulischen Personals, der Eltern und nicht zuletzt der Schülerinnen und Schüler gelang das Lernen auf Distanz in den vergangenen Monaten immer besser. Wir haben von Seiten des Landes kräftig unterstützt, unter anderem durch die Erweiterung um ein Videokonferenztool für die Online-Lernplattform LOGINEO.NRW. Dennoch kann selbst das beste Lernen auf Distanz den Präsenzunterricht in der Schule nur temporär, aber niemals dauerhaft ersetzen.

Neben der Vermittlung von Wissen ist die Schule ein wichtiger Lebensraum. Schülerinnen und Schüler lernen dort so viel mehr als binomische Formeln, Gedichtinterpretationen und andere Lehrplaninhalte. Die Schule legt den Grundstein auch für soziale Bildung, für das Leben und Lernen mit- und voneinander, das Lösen von Konflikten in der Peer Group und vieles mehr. Sie bietet zudem den menschlichen Kontakt zu Gleichaltrigen oder Erwachsenen, die nicht der eigenen Familie angehören. All das kann das Lernen auf Distanz nicht ersetzen.

Gerade für unsere jüngsten Kinder ist der Präsenzunterricht enorm wichtig für ihre weitere Entwicklung. YouTube-Videos oder Lern-Apps können nicht unsere ausgebildeten Lehrkräfte ersetzen. Insbesondere das Erlernen von Lesen und Schreiben oder das Verstehen von Zahlenräumen lernen unsere Grundschülerinnen und Grundschüler am besten von ihren hervorragend ausgebildeten Lehrkräften. Auch wenn wir den Eltern in NRW enorm viel zutrauen und ihnen in der Pandemie bisher auch schon vieles zugemutet haben, so stellen wir fest, dass die wenigsten von ihnen selbst ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen sind. Wir dürfen sie nicht über das Leistbare hinaus mit der Unterstützung im Lernen auf Distanz überfordern und aus ihnen „Hilfslehrkräfte“ machen. Ein Jahr Pandemie ersetzt kein Lehramtsstudium.

Wir wissen auch, dass die Lernsituation in unseren Familien in NRW höchstunterschiedlich ist. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler aus Familien mit besonderen Herausforderungen brauchen die pädagogische und fachlich-institutionelle Unterstützung in Präsenz in ihrer Schule. Lehrerinnen und Lehrer berichten uns, dass der Kontakt von Lehrkräften zu einzelnen Schülerinnen und Schülern zum Teil abgebrochen ist. Durch Präsenzphasen, zum Beispiel im Wechselmodell, gelingt der Kontakt und auch die individuelle Förderung dieser Schülerinnen und Schüler nun wieder deutlich besser.

Wir erhalten die Rückmeldung von Schülerinnen und Schülern, dass auch sie sich nach mehr Präsenzphasen in der Schule sehnen – und zwar in allen Altersstufen. Auch Kinder und Jugendliche fühlen sich manchmal einsam, bei allen Einschränkungen fällt ihnen die Decke auf den Kopf oder Sie werden traurig und antriebslos. Der persönliche Kontakt zu Klassenkameradinnen und -kameraden und ihren Lehrkräften kann diese Gefühle lindern. Aber auch die Prüfungsvorbereitung ist vielen sehr wichtig. Die Vorbereitung in Präsenz mit ihren Lehrerinnen und Lehrer empfinden sie als sehr wichtige Stütze, was die fachlich-inhaltliche aber auch psychische Vorbereitung auf Abschlussprüfungen angeht.

Außerdem bereitet uns das Thema Kinderschutz während der Pandemie Sorge. Der Kinderschutzbund setzt sich ebenfalls für mehr Präsenzphasen ein, weil er ein Zunehmen der Gewalt gegen Kinder in den Lockdowns befürchtet. Als problematisch wird insbesondere die fehlende „soziale Kontrolle“ beschrieben, also dass Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal körperliche oder psychische Erkrankungen oder Gewalt nur in Präsenz optimal erkennen und dann eingreifen können. Damit stellen wir nicht die Familien unter Generalverdacht. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche entsteht nämlich auch nicht ausschließlich im familiären Umfeld.

In vielen Fällen hilft das persönliche Gespräch mit der Klassen- oder Vertrauenslehrkraft beim Erkennen zum Beispiel von psychischer Belastung, Cyber-Mobbing oder Cyber-Grooming. Wir wissen, dass Kinder und Jugendliche nicht immer alle Themen mit ihren Eltern besprechen möchten, zum Beispiel weil sie sich schämen oder „Ärger“ befürchten – selbst, wenn sie in einem sehr vertrauensvollen und unterstützenden Familienumfeld aufwachsen. Genau hier können Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal zum Beispiel in der Schulsozialarbeit den Schülerinnen und Schüler sehr gute und wichtige Hilfsangebote machen.

Lassen Sie mich außerdem zum Schluss betonen, dass wir selbstverständlich weiterhin an den individuellen Ausnahmeregelungen festhalten, die das Ministerium für Schule und Bildung für Familien mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe schafft. Seit Beginn der Pandemie können Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreit werden, um sie selbst oder vorerkrankte Angehörige zu schützen. Sie nehmen dann freiwillig am Lernen auf Distanz teil. Diese Entscheidung wird individuell und direkt von der jeweiligen Schulleitung getroffen und ist für viele betroffene Familien eine wichtige Erleichterung.

Zentrale Prüfungen nach der 10. Klasse

Die vergangenen Monate des Lockdowns haben insbesondere die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien stark getroffen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die zu Hause keine optimalen Bedingungen vorfinden, sind die Bildungs- und Entwicklungschancen stark gefährdet. Aus diesem Grund wurde in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Wochen das Angebot von sogenannten „study halls“ geschaffen, in denen Schülerinnen und Schüler in Schulräumen am Distanzunterricht teilnehmen können. Außerdem wurde das Angebot der landesweiten Online-Lernplattform LOGINEO.NRW in den vergangenen Wochen um ein Videokonferenztool erweitert, wodurch der Distanzunterricht noch einmal deutlich verbessert werden konnte. Von zahlreichen Schulen und Verbänden haben wir gespiegelt bekommen, dass der Distanzunterricht vielerorts sehr gut funktioniert hat.

Dennoch war es uns in der FDP-Landtagsfraktion ein großes Anliegen, dass die Abschlussjahrgänge schnellstmöglich in den Präsenzunterricht zurückkehren können, sobald es aus Sicht des Infektionsschutzes wieder verantwortbar war. Wir wollen sicherstellen, dass sie eine bestmögliche Vorbereitung auf ihre Prüfungen erhalten. Aus diesem Grund haben wir uns unter anderem für die Priorisierung der Abschlussklassen bei der Rückkehr in den Präsenzunterricht eingesetzt und die Wiederaufnahme des (Teil-)Präsenzunterrichts zum 22. Februar 2021 bewirkt. Außerdem möchten wir an dieser Stelle daran erinnern, dass wir uns auch im vergangenen Jahr für eine möglichst lange Ermöglichung des Präsenzunterrichts unter Wahrung der Hygienemaßnahmen eingesetzt haben, um den Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen bestmögliche Bildungschancen zu ermöglichen.

Dennoch ist klar: Die aktuelle Zeit ist eine besondere Herausforderung für die Schülerinnen und Schüler. Wir nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und haben uns dafür eingesetzt, dass diese bei der diesjährigen Durchführung der ZP 10 bedacht werden, um faire Prüfungsbedingungen zu schaffen.

So soll der Prüfungsbeginn auf den 19. Mai verschoben werden, damit die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit zur gezielten Prüfungsvorbereitung haben. Außerdem hat eine Konkretisierung der fachlichen Vorgaben stattgefunden, sodass mögliche Themenfelder eingegrenzt wurden und die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler gezielter auf die Inhalte der Prüfungen vorbereiten können. Wir sorgen zudem für mehr Auswahlmöglichkeiten bei den Prüfungsaufgaben: Einerseits für die Lehrkräfte, damit diese gezielt Aufgaben auswählen können, die zum erteilten Unterricht passen und andererseits wird es weitere Auswahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler geben, wodurch diese Prüfungsaufgaben auswählen können, die bestmöglich zu ihrem individuellen Lernstand passen. Zuletzt soll es eine Modifikation im Bewertungsraster geben, damit die Lehrkräfte bei der Bewertung der Prüfungen die Möglichkeit haben, Spielräume vor dem Hintergrund des erteilten Unterrichts zu nutzen. Dieses umfangreiche Gesamtkonzept soll faire und dabei trotzdem landeseinheitliche Zentrale Abschlussprüfungen in der Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ermöglichen. Dadurch möchten wir verhindern, dass die Abschlüsse hinsichtlich ihrer Wertigkeit angezweifelt werden könnten und den Schülerinnen und Schülern auf ihrem weiteren Lebensweg Nachteile durch die Pandemie entstehen. Dieses Vorhaben wurde auch in einem gemeinsamen Beschluss der Kultusministerkonferenz festgehalten, um vergleichbare Bedingungen in allen Bundesländern zu schaffen.

Der Entwurf zum Bildungssicherungsgesetz wurde im Ministerium für Schule und Bildung unter Prüfung aller relevanten Aspekte und unter Beteiligung der betroffenen Verbände erstellt. Im weiteren Verfahren wird der Gesetzesentwurf einer Prüfung durch das Parlamentarische Verfahren unterzogen und im Nordrhein-Westfälischen Landtag debattiert.

Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen 🏫

Seit zwei Wochen sind in NRW nun die Schüler*innen der Grund- und Förderschulen und der Abschlussklassen im Wechselbetrieb in die Schulen zurückgekehrt. Der Wiedereinstieg hat gut funktioniert und das Infektionsgeschehen blieb weiter stabil. Das Schulministerium Bildungsland NRW hat nun zusammen mit den Schulverbänden entschieden, dass ab dem 15.03. auch alle anderen Jahrgangsstufen im Wechselbetrieb an die Schulen zurückkehren. ✅

Wie auch schon vor zwei Wochen entscheiden auch zum 15. März die Schulleitungen passgenau über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Wir setzen dabei lediglich Leitplanken: Zum Beispiel soll kein*e Schüler*in länger als eine Woche am Stück auf Distanz unterrichtet werden. Die Rahmenbedingungen für die Abschlussklassen bleiben übrigens auch weiter bestehen. 📚

Die letzten Wochen und Monate waren hart – für die Schüler*innen, aber auch für ihre Familien. Viele sind seit Mitte Dezember nicht mehr in der Schule gewesen. Das wirkt such negativ auf Bildungschancen und die Psyche der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien aus. Ich freue mich deshalb, dass in einer Woche wieder alle Jahrgangsstufen in die Schulen zurückkehren. Auf den Schritt habe ich mich seit Weihnachten gefreut. 💛💙

Rückkehr in den Wechselbetrieb zum 22.02.2021

Ab dem 22.02. wird in NRW für Schülerinnen und Schüler in Grund- und Förderschulen sowie in Abschlussklassen der Unterricht im Wechselmodell (zwischen Präsenz- und Distanzunterricht) stattfinden. Hierzu hat das Bildungsministerium diese Woche eine Schulmail an alle Schulen in NRW gesendet. 🏫

Zur Ausgestaltung des Wechselmodells gibt das Land als Rahmen vor, dass für jeden Schüler maximal 5 Tage am Stück Lernen auf Distanz stattfinden darf. Außerdem wird empfohlen, im Präsenzbetrieb Schwerpunkte zu setzen – in der Grundschule auf Deutsch, Mathe und Sachkunde und in den Abschlussklassen auf die Prüfungsfächer. Über die konkrete Ausgestaltung, wann und in welcher Besetzung die einzelnen Klassen in Präsenz beschult werden, entscheidet die Schulleitung passgenau. ✅

Eine wichtige Botschaft für unsere Familien: Das Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 6 bleibt bestehen! 📚

Als weitere Maßnahmen wurden die VERA-Prüfungen ins neue Schuljahr verschoben, weniger Klassenarbeiten zwingend vorgeschrieben und die Ferienprogramme um 36 Mio. EUR bis Sommer 2022 ausgeweitet. Außerdem erhält jede Lehr- und OGS-Kraft 2 Schutzmasken pro Präsenztag sowie die Möglichkeit, sich 2x pro Woche kosten- und anlasslos testen zu lassen. 🧬

Ich freue mich, dass mit dem Wechselmodell ein Stück Normalität in das Leben der Kinder und Jugendlichen zurückkehrt. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen im Bildungssektor Tätigen, die seit Beginn der Pandemie für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen an ihre Grenzen (und darüber hinaus) gehen. 💙💛