S3-Leitlinie zum Infektionsschutz an Schulen

Schulpolitik ist stets ein sehr emotional aufgeladenes Thema – mehr noch seit Beginn der Pandemie. Umso wichtiger ist es, die politischen Entscheidungen an wissenschaftlichen Standards und Erkenntnissen auszurichten und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Das Ministerium für Schule und Bildung unter unserer Ministerin Yvonne Gebauer hat in dieser herausfordernden Zeit viele Entscheidungen zu treffen. Aktuell geht es besonders um die Fragen, wie wir unsere Jüngsten vor einer Corona-Infektion einerseits und vor den zahlreichen weiteren negativen Folgen von verpassten Bildungschancen andererseits schützen können – psychische Folgen, Verlust sozialer Kontakte und Lerndefizite sind nur wenige Beispiele. Hier kommt die S3-Leitlinie ins Spiel, ein Dokument mit Handlungsempfehlungen für den Schulbetrieb während der Corona-Pandemie, das allen Bundesländern eine Entscheidungsgrundlage bieten und somit bei der Abwägung verschiedener Maßnahmen unterstützen soll.

Was ist die S3-Leitlinie?

S3-Leitlinien gehören zu den medizinischen Leitlinien, die Entscheidungsträgern im politischen und medizinischen Bereich Handlungsorientierungen geben sollen. Gleichzeitig sind sie nicht bindend und müssen an den Einzelfall bzw. in Bezug auf Corona an die aktuelle Infektionslage angepasst werden. Die drei S garantieren eine hohe Systematik im Entwicklungsprozess. Sie bedeuten, dass 1. eine sogenannte Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse durchgeführt, 2. die klinische Relevanz wissenschaftlicher Studien bewertet wurde und 3., dass die Leitlinie regelmäßig auf die Aktualität und Angemessenheit ihrer Inhalte überprüft wird.

Auf dieser wissenschaftlichen Basis hat ein interdisziplinäres Team im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die S3-Leitlinie zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen erstellt. Sie enthält Handlungsempfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen Schulbetrieb zu ermöglichen, falls das Infektionsgeschehen dies zulässt. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf den aktuell verfügbaren internationalen Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen. Die Empfehlungen wurden dabei von einer repräsentativen Gruppe von Expertinnen und Experten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften –  hier federführend die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, die Deutsche Gesellschaft für Public Health, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie – sowie am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträgerinnen und -trägern nach einer strukturierten Vorgehensweise erarbeitet. Zum Beispiel saßen als direkt Betroffene auch Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, aber auch Kinderärztinnen und Kinderärzte, Virologinnen, Virologen oder das RKI mit am Tisch. Beratend (also ohne Stimmrecht) zur Seite standen politische Entscheidungsträger und Fachleute aus der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Kultusministerkonferenz sowie Bildungs- und Gesundheitsministerien. Im Arbeitsprozess kam die Gruppe nach einer sorgfältigen Nutzen-Schaden-Abwägung zu einer Gesamtbewertung und schließlich zur Abstimmung der jeweils formulierten Maßnahmen. Nur wenn mindestens 75 % einer Empfehlung zustimmten, galt diese als beschlossen. Die S3-Leitlinie beinhaltet Empfehlungen zur Reduktion der Schülerinnen- und Schüleranzahl im Präsenzunterricht, zum Masketragen zum Infektionsschutz auf Schulwegen, zu Musik- und Sportunterricht, zum Umgang mit Kontaktpersonen, Verdachtsfällen und Quarantäne sowie zum Lüften und zur Luftreinigung,

Da die Leitlinie auch laufend überprüft werden soll, spricht man von einer „lebendigen Leitlinie“. Im Frühjahr 2022 soll eine Neufassung veröffentlicht werden. Die aktuelle Version stammt aus dem November 2021.

Die gute Nachricht vorweg: Die meisten der neun Maßnahmen dieser S3-Leitlinie werden durch die Landesregierung längst umgesetzt. Gerne gehe ich auf die einzelnen Empfehlungen und die Umsetzung der S3-Leitlinie ein.

1. Reduktion der Schüler:innenzahl in Präsenzunterricht und/oder Kohortierung

Eine Reduzierung der Schüler:innen in Präsenz oder Kohortierung der Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel im Wechselunterricht, trägt positiv zu einer Reduktion der Kontakte und damit zum Infektionsschutz bei. Um Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren, zum Beispiel um die Klassen zu teilen, benötigt man jedoch mehr Lehrkräfte und mehr Räume. Für eine Halbierung der Klassen in Präsenz bräuchten wir zum Beispiel doppelt so viele Lehrkräfte und Räume – beides ist nicht vorhanden. Über den Lehrkräftemangel an unseren Schulen und wie wir ihn bekämpfen, habe ich hier schon mehrfach berichtet. Leider können wir ihn nicht über Nacht beheben, aber sind in den vergangenen vier Jahren schon kräftig weitergekommen.

Zur Umsetzung dieser Empfehlung stünde noch der Wechselunterricht zur Verfügung, um die Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren. Dieser ist jedoch aus unserer Sicht und der pädagogischen Sicht der Lehrkräfteverbände die schlechteste Lösung, um Unterricht durchzuführen. Das liegt vor allem an einer stark steigenden Belastung der Lehrkräfte, die gleichzeitig Unterrichtsvorbereitung und -durchführung für die Präsenzgruppe einerseits und ein qualitativ hochwertiges Distanzlernen für die Distanzgruppe andererseits gewährleisten müssen. Dieses Verfahren überlastet auf Dauer unsere Lehrkräfte. Außerdem können Lernstandsunterschiede der beiden Gruppen nur sehr schwer vermieden werden.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der S3-Richtlinie (01. Februar 2021) befanden sich die Schüler:innen in NRW übrigens ausschließlich im Distanzlernen. Zu diesem Datum hatten wir just Schüler:innen ermöglicht, auch in den Schulen am Distanzunterricht teilzunehmen, wenn sie zu Hause nicht das Umfeld dafür haben (sogenannte Study Halls). Dieser Punkt ist mit der Überarbeitung im November (Version 1.1) nicht verändert worden. Auch dies ist zur Einordnung der Empfehlung im Hinterkopf zu behalten.

2. Maskentragen bei Schüler:innen, Lehrer:innen und weiterem Schulpersonal

Zur Maskenpflicht empfiehlt die S3-Leitlinie einstimmig, dass das Infektionsrisiko gesenkt wird, wenn alle Personen in der Schule (medizinische) Masken tragen. Diese Forderung ist aktuell vollständig umgesetzt.

3. Maßnahmen auf Schulwegen

Nicht nur in der Schule, auch auf dem Schulweg können sich Schüler:innen anstecken. Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, haben durch den Aufenthalt an der frischen Luft ein stark reduziertes Infektionsrisiko. Um das Ansteckungsrisiko im Personennahverkehr auf den Schulwegen zu reduzieren, fördert die Landesregierung bis zu den Sommerferien 2022 die Nutzung von Reisebussen, die derzeit nicht für Reisen genutzt werden, als zusätzliche Schulbusse, um die Anzahl der Kinder pro Bus zu minimieren. Mit diesem wichtigen Programm wird die Sicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöht. Mehr Infos gibt es auf der Website des Verkehrsministeriums NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-platz-im-schulbus-verkehrsministerium-verlaengert-foerderung-fuer.

4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen

Expert:innen aus Wissenschaft und Schule sind sich zu 100 Prozent einig: Musik- und Sportunterricht sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. In NRW wird Musik weiterhin unterrichtet, das Singen und Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch hier sind die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollständig umgesetzt.

5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen

In den vergangenen Monaten sind Freizeit- und Sportangebote weitgehend ausgefallen. Die Sportvereine mussten Trainings absagen. Bewegungsförderung auch und gerade in der Schule ist aber nach den Lockdowns wichtiger denn je. Dies betont auch folgende einstimmig verabschiedete Handlungsempfehlung der S3-Leitlinie: „Sportunterricht in Schulen sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden. Sportunterricht soll in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske durchgeführt werden. Sportunterricht in Innenräumen soll nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften durchgeführt werden.“ Im Update der S3-Leitlinien ist aufgenommen worden, dass bei sehr hohem Infektionsgeschehen kein Sportunterricht durchgeführt werden soll.

Das Schulministerium setzt sich dafür ein, dass Sportunterricht trotz der Pandemielage ermöglicht wird – ohne Durchmischung der Klassen, ohne Maske, unter weitgehendem Verzicht auf Kontaktsport. Darüber hinaus haben die Schulen die Freiheit, pandemiebezogen, kurzfristig und temporär begrenzt, zum Beispiel bei sehr hohem Infektionsgeschehen, Anpassungen der Stundentafel durchzuführen. Dabei könnte zum Beispiel zeitlich eingeschränkt vor Ort der Sportunterricht eingeschränkt werden. Darüber entscheiden die Schulen nach individueller Lage.

Daher sehen wir auch diese Empfehlungen umgesetzt.

6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt

Bei Schüler:innen, bei denen kein Risikokontakt bekannt ist und die mindestens ein Erkältungssymptom aufweisen, müssen wir aktuell ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2 annehmen. Schon früh in der Pandemie hat das NRW-Schulministerium eine ausführliche Elterninformation inklusive übersichtlichem Schaubild auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Das Schaubild steht in 13 Sprachen zur Verfügung.

7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen

Die Empfehlungen in der S3-Leitlinie zur Quarantänisierung und Einteilung von Mitschüler:innen als Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Diese wurden lange Zeit in der vorliegenden Fassung angewendet. Nachdem durch den Impffortschritt die Infektionszahlen glücklicherweise stark rückläufig und auch die Infektionszahlen in den Schulen sehr niedrig waren, konnten wir die Quarantäneregeln kurzfristig lockern. So wurden im Jahr 2021 zeitweise bei positiven Tests in Schulen keine Quarantänen mehr, sondern nur noch häusliche Isolation für die positiv getesteten Schüler:innen angeordnet unter der Voraussetzung, dass durchgehend Masken getragen wurden. Diese Vorgehensweise war mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Das Update 1.1 der S3-Leitlinie würdigt entsprechend die RKI-Empfehlungen. Mit Auftreten der Omikron-Variante, die nachweislich deutlich ansteckender als der Covid-„Wildtyp“ und alle vorherigen Varianten ist, hat die Landesregierung die Quarantäneregeln erneut angepasst, und damit auf die veränderte Infektionslage reagiert. Daher sind auch in diesem Punkt die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollzogen.

8. Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie empfiehlt, regelmäßig und ausreichend zu lüften. Korrektes Lüften erfolgt demnach mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, im Sommer alle 10-20 Minuten, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über
die gesamte Pausenzeit. Der Betrieb einer geeigneten (fest verbauten) Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage ist als gleichwertig anzusehen.

Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs- oder Raumlufttechnische Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.

Beide Empfehlungen wurden durch die Landesregierung umgesetzt. Das Ministerium für Schule und Bildung beruft sich hierbei zum Beispiel auf Empfehlungen des Umweltbundesamts.

Um Schulräume ohne Lüftungsmöglichkeiten zu ertüchtigen, hat die Landesregierung außerdem zwei Förderprogramme auf den Weg gebracht, damit die Schulträger für ebendiese Schulräume mobile Luftfilter beschaffen können. Mehr Informationen zu den Programmen gibt es hier: http://www.mueller-rech.de/luftfilter

9 Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie sieht vor, dass mobile Luftreiniger in Schulen als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden können, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.

Aus dieser Formulierung kann leider nur eine schwache Empfehlung des Expert:innengremiums abgeleitet werden. Die Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Luftreinigern beruhen auf einer Modellierungsstudie mit einer experimentellen Komponente mit Qualitätsmängeln. Die Vertrauenswürdigkeit dieser Evidenz wird als sehr niedrig angegeben. Zudem führt die Leitlinie erhebliche Nachteile bei Einsatz und Anschaffung der Geräte auf wie hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung, Machbarkeitsprobleme, insbesondere hinsichtlich fachgerechter Installation und Wartung, Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie Gesundheit durch Lärm und einen aus ökologischer Sicht hohen Ressourcenverbrauch.

Mit dem Update der S3-Leitlinie zeigen sich auch durch mehrere Sondervoten die unübersichtliche Lage bezogen auf die (Nicht-)Empfehlung von mobilen Luftfiltern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene kommt sogar zu der Auffassung, dass der Schaden durch mobile Luftfilter in Klassenräumen möglicherweise den Nutzen überwiegt. Der Landeselternrat Niedersachsen widerspricht und stuft den Zusatznutzen als wahrscheinlich ein. Eine eindeutige Empfehlung für die Nutzung mobiler Luftfiltergeräte lässt sich jedenfalls nicht aus der S3-Leitlinie ableiten.

Die Landesregierung hat dennoch zwei schon vorher genannte Förderprogramme auf den Weg gebracht, um nicht oder schlecht lüftbare Klassenräume, zum Teil auf einzelne Schulformen beschränkt, mit mobilen Raumluftfiltern ausstatten zu können. Darüber hinaus ist keine Landesförderung vorgesehen. Die in NRW für die Schulausstattung zuständigen Schulträger entscheiden sich jedoch in Teilen zu einer über die Landesprogramme hinausgehenden Ausstattung.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 14. Februar entschieden, dass Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum haben. Mit Blick auf den
Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften, urteilte das Gericht in Münster.

Weitere Informationen zum gesamten Thema habe ich hier zusammengestellt: http://www.mueller-rech.de/luftfilter.

Fazit

Schon in der Einleitung dieses Artikels habe ich darauf hingewiesen, dass fast alle Handlungsempfehlungen aus der S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle
der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen von der NRW-Landesregierung umgesetzt sind. Wo eine Umsetzung nicht möglich ist, liegt dafür eine Begründung vor.

Dennoch wird den Leser:innen der Leitlinie bewusst, wie wichtig gerade in dieser schnelllebigen Zeit mit ständig wechselnden Infektionslagen eine regelmäßige Aktualisierung dieser Leitlinie nötig ist. Ich bin daher schon heute gespannt auf die angekündigte erneute Aktualisierung im Frühjahr 2022.

Maskenpflicht an Schulen wieder eingeführt

Grüße aus dem heimischen Krankenbett 👋

Leider kann ich bei der heutigen Sondersitzung des Landtags noch nicht wieder dabei sein, aber möchte Euch trotzdem mit Infos versorgen. 🤧

Heute geht es wieder um die Maskenpflicht in den Schulen. Das Landeskabinett hat beschlossen, dass ab morgen die Maskenpflicht am Sitzplatz in den Schulen wieder eingeführt wird. Genau wie bei der Aufhebung der Maskenpflicht hat die Landesregierung sorgsam Vor- und Nachteile miteinander abgewogen. ⚖️

Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir unseren Schüler:innen in NRW so viel Normalität wie möglich zurückgeben müssen, damit sie sich bestmöglich entwickeln können. Oberste Priorität war aber für uns immer, dass die Schulen weiter geöffnet bleiben und ein Präsenzbetrieb stattfinden kann. 🏫

Leider sind seit unserer Entscheidung zur Abschaffung der Maskenpflicht die Corona-Infektionszahlen stark gestiegen, auch die Krankenhausinzidenz stieg an. Dazu nahm bei uns die Sorge um die neue Virus-Mutation „Omikron“ zu. Wir haben zudem gesehen, dass sich viele Schüler:innen schon freiwillig dazu entschieden hatten, die Maske weiterzutragen. Leider ist die Rückkehr zur Maskenpflicht an den Schulen heute unumgänglich, damit die Schulen für Schüler:innen und Lehrer:innen sichere Orte bleiben. Versprochen: Wir behalten weiter die Lage im Auge. 📈

Es liegt aber eindeutig an uns Erwachsenen, uns schützend vor unsere Kinder und Jugendlichen zu stellen. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Einschränkungen für Großveranstaltungen, konsequent 2G und 2G plus, Schließung von Diskotheken und Clubs, eine Verbesserung der Impfkampagne, frühzeitige Planung der Impfung U12, weiterhin konsequentes Testen nicht nur an unseren Schulen und auch die Prüfung einer Impfpflicht sind Beispiele für Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen müssen und werden, bevor es noch mal zu Schulschließungen kommen darf. Jeder kann dabei helfen: Lasst Euch bitte JETZT impfen oder boostern.

Plenarrede zur Abschaffung der Maskenpflicht in den Schulen

Ob in Stadien, Restaurants, Clubs oder im Karneval: Wir Erwachsenen sind nun fast überall und unbeschwert ohne Maske unterwegs. Aber kaum gehen die Infektionszahlen wieder hoch, fallen Politiker:innen ausschließlich Einschränkungen für Kinder und Jugendliche ein?! Das geht nicht!

Am 05. November 2021 haben wir im Landtag auf Antrag der SPD die Abschaffung der Maskenpflicht am Sitzplatz in den NRW-Schulen debattiert. Ich halte die Abschaffung für überfällig, aus drei Gründen:
1. Nicht nur wir Erwachsenen, auch unsere Schüler:innen haben mehr Normalität im Alltag verdient.
2. Kinder und Jugendliche sind keine Pandemietreiber.
3. Kinder und Jugendliche erkranken nicht schwer an Covid-19.

Hinzu kommt, dass durch die Tests 2x bzw. 3x die Woche unsere Schulen die sichersten Orte im ganzen Land sind. Dort werden Infektionen früh erkannt und Ketten durchbrochen.

Hier gibt es die gesamte Rede:

Bildnachweis: Bernd Schälte/Landtag NRW

Maskenpflicht in der Schule

Vor drei Wochen hat unsere Schulministerin Yvonne Gebauer bekanntgegeben, dass ab dem 02. November die Maskenpflicht in unseren Schulen in NRW am Platz endet. Damit sind wir das 12. Bundesland, das die Aufhebung beschließt.

Die Details des Beschlusses wurden heute in der Schulmail an die Schulen weitergegeben. Ab dem 2. November gilt:
➡️ Keine Pflicht zum Tragen von Masken für Schüler:innen an ihrem festen Sitzplatz im Unterricht sowie in der Ganztagsbetreuung,
➡️ keine Maskenpflicht für Lehrkräfte, sofern 1,5m Abstand zu anderen Personen im Raum gehalten wird sowie
➡️ weiterhin keine Maskenpflicht im Außenbereich.

Im Gegenzug hat das NRW-Gesundheitsministerium die Quarantäne-Regelungen angepasst. Bei einem positiven Test müssen künftig neben den Infizierten noch die jeweiligen Sitznachbarn rechts und links in Quarantäne, wobei hiervon Genesene oder vollständig Geimpfte Personen ohne Symptome ausgenommen sind.

Ich halte die Entscheidung, die nach einem ausführlichen Abwägungsprozess getroffen wurde, für richtig. Seit Wochen haben wir die Maskenpflicht für Erwachsene nur noch im Handel und ÖPNV. Stadion, Restaurant, Veranstaltungen: An den meisten Orten müssen wir längst schon keine Maske mehr tragen, während die Schüler:innen von morgens bis nachmittags mit Maske in der Schule lernen. Das war auch aus pädagogischen Gründen kein Dauerzustand. Ich freue mich, dass wir nun diesen Schritt hin zu mehr Normalität gehen.

Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht

Soeben hat unsere Schulministerin Yvonne Gebauer vom Bildungsland NRW verkündet, dass ab dem 01.11. für Schüler:innen in NRW am Sitzplatz in der Schule keine Maskenpflicht mehr gilt. NRW ist damit das 12. Bundesland, dass die Maskenpflicht an Schulen (ganz oder teilweise) aufhebt.

Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und sorgsam die Vor- und Nachteile abgewogen. Die hohe Anzahl geimpfter Lehrkräfte und von Schüler:innen höherer Altersstufen, das geringere Risiko schwerer Verläufe für Kinder und Jugendliche sowie die niedrige Hospitalisierungsquote haben dabei den Ausschlag gegeben, dass für die Kinder in Schulen künftig die selben Regeln gelten sollen wie für die Eltern in Büros oder in der Freizeit.

Zudem sorgen wir durch das Beibehalten der konsequenten Testungen von Schüler:innen und Lehrkräften sowie mit den weiterhin strengen Hygieneregeln dafür, dass die Schulen sichere Orte bleiben.

Ich bin fest überzeugt, dass auch dieser Schritt in Richtung mehr Normalität richtig ist. Für optimale Lernbedingungen und ein gutes Miteinander in den Klassen ist es gerade für unsere Jüngsten elementar, sich ohne Maske begegnen zu können. Ebenso war es aber auch wichtig, die Lage genau zu beobachten, sorgsam abzuwägen und die Maskenpflicht nicht verfrüht aufzuheben.

Sicher ins neue Schuljahr starten

Als Freie Demokraten haben wir uns stets für die Priorisierung des Präsenzunterrichts ausgesprochen, damit die Kinder und Jugendlichen nicht zu den Verliererinnen und Verlierern dieser Pandemie werden und langfristige Nachteile in ihren Bildungsbiografien erleiden müssen. Dabei haben wir uns jedoch immer für eine verantwortungsvolle Rückkehr in den Präsenzbetrieb eingesetzt.

Durch die drei Komponenten Schützen – Testen – Impfen ist ein sicherer Schulbetrieb in NRW möglich. Die PCR-Pool-Testungen in den Grund- und Förderschulen („Lolli-Tests“) sind bundesweit ein Vorzeigeprojekt. Durch diese Testmethode ermöglichen wir einerseits eine kindgerechte Testung und andererseits können Infektionen gezielt erkannt und verhindert werden. Auch nach den Sommerferien werden diese Testungen wie auch die Antigen-Testungen an den weiterführenden Schulen zweimal wöchentlich durchgeführt. Die Impfpriorisierung von Lehrkräften wurde sehr gut angenommen, wir sind zuversichtlich, dass nach den Sommerferien ein Großteil der Lehrkräfte bereits ihre zweite Impfung erhalten haben. Als Freie Demokraten sprechen wir uns außerdem für ein Impfangebot für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren aus, damit sich Jugendliche auf freiwilliger Basis impfen lassen können. Auch die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht innerhalb der Schulgebäude in den ersten Tagen nach den Sommerferien ist ein Mittel, um die Schülerinnen und Schüler nach dem globalen Rückreiseverkehr vor möglichen Infektionen zu schützen und einen verantwortungsvollen Schulbetrieb zu ermöglichen. Anschließend soll überprüft werden, ob eine Aufhebung der Maskenpflicht möglich sein wird, dabei wird das Infektionsgeschehen jedoch genau beobachtet und analysiert werden

Gerne beziehe ich auch Stellung zu mobilen Luftreinigungsgeräten. Es ist keinesfalls so, dass die FDP-Fraktion oder ich den Einbau von Luftfiltern kategorisch ablehnen. Grundsätzlich ist aber der Schulträger nach § 79 Schulgesetz NRW für die Ausstattung der Schulen verantwortlich. Darunter fallen unter anderem Anlagen und Sachausstattung, also zum Beispiel auch Luftreinigungsanlagen und -geräte. Zu keinem Punkt werden wir Freie Demokraten den Schulträgern abraten oder gar untersagen, solche Anlagen oder Geräte anzuschaffen und in den Schulen in Betrieb zu nehmen. Diese Entscheidung liegt im freiheitlichen Ermessen der Schulträger.

Der Einsatz von Luftfilteranlagen und mobilen Geräten wird schon seit längerer Zeit diskutiert. Trotz der Zuständigkeiten der Schulträger hat die Landesregierung im vergangenen Jahr daher ein Investitionsprogramm mit einem Finanzrahmen von 50 Millionen Euro geschaffen, das noch deutlich über die Förderrichtlinien des Bundesprogrammes hinaus ging und auch die Finanzierung von kleineren Baummaßnahmen sowie mobilen Luftfiltern ermöglicht hat. Die Entscheidung über die Beantragung dieser Finanzmittel wurde von den Schulträgern vor Ort getroffen, die die Mittel jedoch nicht vollständig abgerufen haben. Auch nach Auslaufen des Programms gab es noch weiterhin die Möglichkeit zur nachträglichen Antragsstellung, die auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen genutzt wurde.

Die Wirkung von mobilen Luftfiltern ist in der Wissenschaft und auch in den Kommunen umstritten. Keinesfalls kann von einem „Game Changer“ oder einem Allheilmittel gesprochen werden, wie dies die Landtagsopposition behauptet. Im Gegensatz zu mobilen Geräten schätzt die Wissenschaft den Einbau stationärer sogenannter RLT-Anlagen als deutlich effektiver ein, aufgrund der dafür erforderlichen Baumaßnahmen ist dies jedoch zeit- und kostenintensiver als die Aufstellung mobiler Geräte. Die Expertinnen und Experten im Bundesumweltamt haben deutlich betont, dass die Wirksamkeit der mobilen Geräte deutlich geringer ist als beim klassischen Lüften und diese nur eingesetzt werden sollten in Räumen, die nicht ausreichend belüftet werden können (aktuell: https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an, siehe auch vom 11.02.2021: https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-nur-als-ergaenzung-lueften). Auch eine aktuelle Studie der Universität Stuttgart weist darauf hin, dass der flächendeckende Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht indiziert sei (https://www.merkur.de/baden-wuerttemberg/studie-daempft-erwartung-an-mobile-luftfilter-in-schulen-zr-90849337.html).

Gerne möchte ich wiederholen, dass es den Schulträgern abseits der Investitionsprogramme selbstverständlich freigestellt ist, selbstständig für eine Ausstattung mit mobilen Lüftungsgeräten zu sorgen. Die Abwägung zwischen Kosten und Wirksamkeit wird dabei in den Kommunen jedoch unterschiedlich eingeschätzt.

Das neue Schuljahr ist gut vorbereitet. Dennoch werden wir auch in den kommenden Monaten der Pandemie das Infektionsgeschehen weiterhin aufmerksam beobachten und gegebenenfalls Regelungen wieder entsprechend anpassen. Dabei wollen wir für so viel Präsenzunterricht wie möglich und vertretbar sorgen. Als Teil der NRW-Koalition setzen wir uns gemeinsam für einen verantwortungsvollen und sicheren Schulbetrieb ein.

Schauen Sie sich dazu auch gerne meine Rede im Landtagsplenum vom 30. Juni auf Youtube an:

Maskenpflicht in den Schulen aufheben?

Nein, wir sollten an der Maskenpflicht im Unterricht weiter festhalten – bis zu den Sommerferien und in den ersten beiden Wochen danach. Nur draußen, zum Beispiel auf dem Schulhof, heben wir die Maskenpflicht auf. Da, sagen uns Aerosolforscher:innen, ist das Ansteckungsrisiko gering.

Ich halte die Maske im Unterricht für einen entscheidenden Garant für weniger Ausbrüche. Die Wirksamkeit der Masken ist wissenschaftlich mehrfach bestätigt und es gibt – bis auf den Nervfaktor – keine Nebenwirkungen. Sollte es doch mal zu einem positiven Fall in einer Schulklasse kommen, ist die erste Frage des Gesundheitsamts: Wurden die Masken durchgehend getragen? Davon hängt es in der Regel ab, wie lange und für wie viele Mitschüler:innen eine Quarantäne angeordnet wird. Ohne Maske muss in den meisten Fällen die ganze Klasse 14 Tage in häusliche Quarantäne.

Solche vermeidbaren Quarantänen könnten übrigens in Einzelfällen auch dazu führen, dass lang ersehnte Familienurlaube auf einmal auf der Kippe stehen.

Insgesamt sage ich daher: Lieber für noch ein paar wenige Wochen Masken im Unterricht tragen als Ansteckungen oder Quarantänen riskieren! Die Masken machen unsere Schulen zu sichereren Orten.

Und auch, wenn die Masken nerven: Eine vierte Welle und schon wieder geschlossene Schulen würden viel mehr nerven.

Neuer Beschluss der Ministerpräsidenten und -präsidentinnen (MPK)

Gestern hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erneut getroffen, um über den weiteren Umgang mit der Pandemie zu beraten. Trotz der aktuell rückläufigen Entwicklung der Fallzahlen, die der aktuelle Lockdown und das besonnene Verhalten der Bürger ermöglicht haben, wurde beschlossen, die beschlossenen Maßnahmen bis zum 14.02. zu verlängern. Grund hierfür sind vor allem die sich schneller ausbreitenden Virusmutationen sowie das nach wie vor zu hohe Infektionsniveau. 🦠

Außerdem wird die Maskenpflicht verändert: Im ÖPNV und in Geschäften müssen wir jetzt medizinische oder FFP2-Masken tragen. Sie schützen mit 92 bzw. 96% besser als Alltagsmasken und sollen in dieser zugespitzten Lage zu einer nachhaltigeren Absenkung der Fallzahlen beitragen. 😷

Des Weiteren werden die Arbeitgeber verpflichtet, Home Office anzubieten, sofern dies möglich ist. So sollen im beruflichen Umfeld die Kontakte weiter reduziert werden. Das finde ich besonders gut, weil noch zu viele Arbeitgeber meines Erachtens auf Anwesenheit bestehen. 🏘

Zudem betonte die MPK die Bedeutung von Kitas und Schulen für die Bildung unserer Kinder, aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die aktuelle Lage lässt momentan leider keine Lockerungen zu. Sobald diese aber wieder möglich sind, wird bei Schulen und Kitas als erste wieder gelockert. Das ist eine sehr wichtige Nachricht für unsere Kinder und Jugendlichen im Land! 🏫

Auch wenn ich mir so schnell wie möglich Lockerungen, insbesondere im Bereich Bildung wünsche, halte ich den Beschluss der MPK für richtig. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und die Verpflichtung zum Home-Office sind geeignete Maßnahmen, um den rückläufigen Trend weiter fortzuführen und nicht aufs Spiel zu setzen. Ich hätte mir allerdings auch gewünscht, dass die MPK bei der Impfstrategie nachlegt. Hier besteht noch großes und dringendes Verbesserungspotenzial – auch mit Blick auf die aktuelle Meldung zu Lieferengpässen bei Biontech/Pfizer. 💉