S3-Leitlinie zum Infektionsschutz an Schulen

Schulpolitik ist stets ein sehr emotional aufgeladenes Thema – mehr noch seit Beginn der Pandemie. Umso wichtiger ist es, die politischen Entscheidungen an wissenschaftlichen Standards und Erkenntnissen auszurichten und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Das Ministerium für Schule und Bildung unter unserer Ministerin Yvonne Gebauer hat in dieser herausfordernden Zeit viele Entscheidungen zu treffen. Aktuell geht es besonders um die Fragen, wie wir unsere Jüngsten vor einer Corona-Infektion einerseits und vor den zahlreichen weiteren negativen Folgen von verpassten Bildungschancen andererseits schützen können – psychische Folgen, Verlust sozialer Kontakte und Lerndefizite sind nur wenige Beispiele. Hier kommt die S3-Leitlinie ins Spiel, ein Dokument mit Handlungsempfehlungen für den Schulbetrieb während der Corona-Pandemie, das allen Bundesländern eine Entscheidungsgrundlage bieten und somit bei der Abwägung verschiedener Maßnahmen unterstützen soll.

Was ist die S3-Leitlinie?

S3-Leitlinien gehören zu den medizinischen Leitlinien, die Entscheidungsträgern im politischen und medizinischen Bereich Handlungsorientierungen geben sollen. Gleichzeitig sind sie nicht bindend und müssen an den Einzelfall bzw. in Bezug auf Corona an die aktuelle Infektionslage angepasst werden. Die drei S garantieren eine hohe Systematik im Entwicklungsprozess. Sie bedeuten, dass 1. eine sogenannte Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse durchgeführt, 2. die klinische Relevanz wissenschaftlicher Studien bewertet wurde und 3., dass die Leitlinie regelmäßig auf die Aktualität und Angemessenheit ihrer Inhalte überprüft wird.

Auf dieser wissenschaftlichen Basis hat ein interdisziplinäres Team im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die S3-Leitlinie zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen erstellt. Sie enthält Handlungsempfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen Schulbetrieb zu ermöglichen, falls das Infektionsgeschehen dies zulässt. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf den aktuell verfügbaren internationalen Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen. Die Empfehlungen wurden dabei von einer repräsentativen Gruppe von Expertinnen und Experten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften –  hier federführend die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, die Deutsche Gesellschaft für Public Health, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie – sowie am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträgerinnen und -trägern nach einer strukturierten Vorgehensweise erarbeitet. Zum Beispiel saßen als direkt Betroffene auch Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, aber auch Kinderärztinnen und Kinderärzte, Virologinnen, Virologen oder das RKI mit am Tisch. Beratend (also ohne Stimmrecht) zur Seite standen politische Entscheidungsträger und Fachleute aus der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Kultusministerkonferenz sowie Bildungs- und Gesundheitsministerien. Im Arbeitsprozess kam die Gruppe nach einer sorgfältigen Nutzen-Schaden-Abwägung zu einer Gesamtbewertung und schließlich zur Abstimmung der jeweils formulierten Maßnahmen. Nur wenn mindestens 75 % einer Empfehlung zustimmten, galt diese als beschlossen. Die S3-Leitlinie beinhaltet Empfehlungen zur Reduktion der Schülerinnen- und Schüleranzahl im Präsenzunterricht, zum Masketragen zum Infektionsschutz auf Schulwegen, zu Musik- und Sportunterricht, zum Umgang mit Kontaktpersonen, Verdachtsfällen und Quarantäne sowie zum Lüften und zur Luftreinigung,

Da die Leitlinie auch laufend überprüft werden soll, spricht man von einer „lebendigen Leitlinie“. Im Frühjahr 2022 soll eine Neufassung veröffentlicht werden. Die aktuelle Version stammt aus dem November 2021.

Die gute Nachricht vorweg: Die meisten der neun Maßnahmen dieser S3-Leitlinie werden durch die Landesregierung längst umgesetzt. Gerne gehe ich auf die einzelnen Empfehlungen und die Umsetzung der S3-Leitlinie ein.

1. Reduktion der Schüler:innenzahl in Präsenzunterricht und/oder Kohortierung

Eine Reduzierung der Schüler:innen in Präsenz oder Kohortierung der Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel im Wechselunterricht, trägt positiv zu einer Reduktion der Kontakte und damit zum Infektionsschutz bei. Um Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren, zum Beispiel um die Klassen zu teilen, benötigt man jedoch mehr Lehrkräfte und mehr Räume. Für eine Halbierung der Klassen in Präsenz bräuchten wir zum Beispiel doppelt so viele Lehrkräfte und Räume – beides ist nicht vorhanden. Über den Lehrkräftemangel an unseren Schulen und wie wir ihn bekämpfen, habe ich hier schon mehrfach berichtet. Leider können wir ihn nicht über Nacht beheben, aber sind in den vergangenen vier Jahren schon kräftig weitergekommen.

Zur Umsetzung dieser Empfehlung stünde noch der Wechselunterricht zur Verfügung, um die Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren. Dieser ist jedoch aus unserer Sicht und der pädagogischen Sicht der Lehrkräfteverbände die schlechteste Lösung, um Unterricht durchzuführen. Das liegt vor allem an einer stark steigenden Belastung der Lehrkräfte, die gleichzeitig Unterrichtsvorbereitung und -durchführung für die Präsenzgruppe einerseits und ein qualitativ hochwertiges Distanzlernen für die Distanzgruppe andererseits gewährleisten müssen. Dieses Verfahren überlastet auf Dauer unsere Lehrkräfte. Außerdem können Lernstandsunterschiede der beiden Gruppen nur sehr schwer vermieden werden.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der S3-Richtlinie (01. Februar 2021) befanden sich die Schüler:innen in NRW übrigens ausschließlich im Distanzlernen. Zu diesem Datum hatten wir just Schüler:innen ermöglicht, auch in den Schulen am Distanzunterricht teilzunehmen, wenn sie zu Hause nicht das Umfeld dafür haben (sogenannte Study Halls). Dieser Punkt ist mit der Überarbeitung im November (Version 1.1) nicht verändert worden. Auch dies ist zur Einordnung der Empfehlung im Hinterkopf zu behalten.

2. Maskentragen bei Schüler:innen, Lehrer:innen und weiterem Schulpersonal

Zur Maskenpflicht empfiehlt die S3-Leitlinie einstimmig, dass das Infektionsrisiko gesenkt wird, wenn alle Personen in der Schule (medizinische) Masken tragen. Diese Forderung ist aktuell vollständig umgesetzt.

3. Maßnahmen auf Schulwegen

Nicht nur in der Schule, auch auf dem Schulweg können sich Schüler:innen anstecken. Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, haben durch den Aufenthalt an der frischen Luft ein stark reduziertes Infektionsrisiko. Um das Ansteckungsrisiko im Personennahverkehr auf den Schulwegen zu reduzieren, fördert die Landesregierung bis zu den Sommerferien 2022 die Nutzung von Reisebussen, die derzeit nicht für Reisen genutzt werden, als zusätzliche Schulbusse, um die Anzahl der Kinder pro Bus zu minimieren. Mit diesem wichtigen Programm wird die Sicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöht. Mehr Infos gibt es auf der Website des Verkehrsministeriums NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-platz-im-schulbus-verkehrsministerium-verlaengert-foerderung-fuer.

4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen

Expert:innen aus Wissenschaft und Schule sind sich zu 100 Prozent einig: Musik- und Sportunterricht sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. In NRW wird Musik weiterhin unterrichtet, das Singen und Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch hier sind die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollständig umgesetzt.

5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen

In den vergangenen Monaten sind Freizeit- und Sportangebote weitgehend ausgefallen. Die Sportvereine mussten Trainings absagen. Bewegungsförderung auch und gerade in der Schule ist aber nach den Lockdowns wichtiger denn je. Dies betont auch folgende einstimmig verabschiedete Handlungsempfehlung der S3-Leitlinie: „Sportunterricht in Schulen sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden. Sportunterricht soll in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske durchgeführt werden. Sportunterricht in Innenräumen soll nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften durchgeführt werden.“ Im Update der S3-Leitlinien ist aufgenommen worden, dass bei sehr hohem Infektionsgeschehen kein Sportunterricht durchgeführt werden soll.

Das Schulministerium setzt sich dafür ein, dass Sportunterricht trotz der Pandemielage ermöglicht wird – ohne Durchmischung der Klassen, ohne Maske, unter weitgehendem Verzicht auf Kontaktsport. Darüber hinaus haben die Schulen die Freiheit, pandemiebezogen, kurzfristig und temporär begrenzt, zum Beispiel bei sehr hohem Infektionsgeschehen, Anpassungen der Stundentafel durchzuführen. Dabei könnte zum Beispiel zeitlich eingeschränkt vor Ort der Sportunterricht eingeschränkt werden. Darüber entscheiden die Schulen nach individueller Lage.

Daher sehen wir auch diese Empfehlungen umgesetzt.

6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt

Bei Schüler:innen, bei denen kein Risikokontakt bekannt ist und die mindestens ein Erkältungssymptom aufweisen, müssen wir aktuell ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2 annehmen. Schon früh in der Pandemie hat das NRW-Schulministerium eine ausführliche Elterninformation inklusive übersichtlichem Schaubild auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Das Schaubild steht in 13 Sprachen zur Verfügung.

7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen

Die Empfehlungen in der S3-Leitlinie zur Quarantänisierung und Einteilung von Mitschüler:innen als Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Diese wurden lange Zeit in der vorliegenden Fassung angewendet. Nachdem durch den Impffortschritt die Infektionszahlen glücklicherweise stark rückläufig und auch die Infektionszahlen in den Schulen sehr niedrig waren, konnten wir die Quarantäneregeln kurzfristig lockern. So wurden im Jahr 2021 zeitweise bei positiven Tests in Schulen keine Quarantänen mehr, sondern nur noch häusliche Isolation für die positiv getesteten Schüler:innen angeordnet unter der Voraussetzung, dass durchgehend Masken getragen wurden. Diese Vorgehensweise war mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Das Update 1.1 der S3-Leitlinie würdigt entsprechend die RKI-Empfehlungen. Mit Auftreten der Omikron-Variante, die nachweislich deutlich ansteckender als der Covid-„Wildtyp“ und alle vorherigen Varianten ist, hat die Landesregierung die Quarantäneregeln erneut angepasst, und damit auf die veränderte Infektionslage reagiert. Daher sind auch in diesem Punkt die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollzogen.

8. Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie empfiehlt, regelmäßig und ausreichend zu lüften. Korrektes Lüften erfolgt demnach mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, im Sommer alle 10-20 Minuten, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über
die gesamte Pausenzeit. Der Betrieb einer geeigneten (fest verbauten) Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage ist als gleichwertig anzusehen.

Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs- oder Raumlufttechnische Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.

Beide Empfehlungen wurden durch die Landesregierung umgesetzt. Das Ministerium für Schule und Bildung beruft sich hierbei zum Beispiel auf Empfehlungen des Umweltbundesamts.

Um Schulräume ohne Lüftungsmöglichkeiten zu ertüchtigen, hat die Landesregierung außerdem zwei Förderprogramme auf den Weg gebracht, damit die Schulträger für ebendiese Schulräume mobile Luftfilter beschaffen können. Mehr Informationen zu den Programmen gibt es hier: http://www.mueller-rech.de/luftfilter

9 Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie sieht vor, dass mobile Luftreiniger in Schulen als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden können, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.

Aus dieser Formulierung kann leider nur eine schwache Empfehlung des Expert:innengremiums abgeleitet werden. Die Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Luftreinigern beruhen auf einer Modellierungsstudie mit einer experimentellen Komponente mit Qualitätsmängeln. Die Vertrauenswürdigkeit dieser Evidenz wird als sehr niedrig angegeben. Zudem führt die Leitlinie erhebliche Nachteile bei Einsatz und Anschaffung der Geräte auf wie hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung, Machbarkeitsprobleme, insbesondere hinsichtlich fachgerechter Installation und Wartung, Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie Gesundheit durch Lärm und einen aus ökologischer Sicht hohen Ressourcenverbrauch.

Mit dem Update der S3-Leitlinie zeigen sich auch durch mehrere Sondervoten die unübersichtliche Lage bezogen auf die (Nicht-)Empfehlung von mobilen Luftfiltern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene kommt sogar zu der Auffassung, dass der Schaden durch mobile Luftfilter in Klassenräumen möglicherweise den Nutzen überwiegt. Der Landeselternrat Niedersachsen widerspricht und stuft den Zusatznutzen als wahrscheinlich ein. Eine eindeutige Empfehlung für die Nutzung mobiler Luftfiltergeräte lässt sich jedenfalls nicht aus der S3-Leitlinie ableiten.

Die Landesregierung hat dennoch zwei schon vorher genannte Förderprogramme auf den Weg gebracht, um nicht oder schlecht lüftbare Klassenräume, zum Teil auf einzelne Schulformen beschränkt, mit mobilen Raumluftfiltern ausstatten zu können. Darüber hinaus ist keine Landesförderung vorgesehen. Die in NRW für die Schulausstattung zuständigen Schulträger entscheiden sich jedoch in Teilen zu einer über die Landesprogramme hinausgehenden Ausstattung.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 14. Februar entschieden, dass Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum haben. Mit Blick auf den
Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften, urteilte das Gericht in Münster.

Weitere Informationen zum gesamten Thema habe ich hier zusammengestellt: http://www.mueller-rech.de/luftfilter.

Fazit

Schon in der Einleitung dieses Artikels habe ich darauf hingewiesen, dass fast alle Handlungsempfehlungen aus der S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle
der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen von der NRW-Landesregierung umgesetzt sind. Wo eine Umsetzung nicht möglich ist, liegt dafür eine Begründung vor.

Dennoch wird den Leser:innen der Leitlinie bewusst, wie wichtig gerade in dieser schnelllebigen Zeit mit ständig wechselnden Infektionslagen eine regelmäßige Aktualisierung dieser Leitlinie nötig ist. Ich bin daher schon heute gespannt auf die angekündigte erneute Aktualisierung im Frühjahr 2022.

Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht

Soeben hat unsere Schulministerin Yvonne Gebauer vom Bildungsland NRW verkündet, dass ab dem 01.11. für Schüler:innen in NRW am Sitzplatz in der Schule keine Maskenpflicht mehr gilt. NRW ist damit das 12. Bundesland, dass die Maskenpflicht an Schulen (ganz oder teilweise) aufhebt.

Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und sorgsam die Vor- und Nachteile abgewogen. Die hohe Anzahl geimpfter Lehrkräfte und von Schüler:innen höherer Altersstufen, das geringere Risiko schwerer Verläufe für Kinder und Jugendliche sowie die niedrige Hospitalisierungsquote haben dabei den Ausschlag gegeben, dass für die Kinder in Schulen künftig die selben Regeln gelten sollen wie für die Eltern in Büros oder in der Freizeit.

Zudem sorgen wir durch das Beibehalten der konsequenten Testungen von Schüler:innen und Lehrkräften sowie mit den weiterhin strengen Hygieneregeln dafür, dass die Schulen sichere Orte bleiben.

Ich bin fest überzeugt, dass auch dieser Schritt in Richtung mehr Normalität richtig ist. Für optimale Lernbedingungen und ein gutes Miteinander in den Klassen ist es gerade für unsere Jüngsten elementar, sich ohne Maske begegnen zu können. Ebenso war es aber auch wichtig, die Lage genau zu beobachten, sorgsam abzuwägen und die Maskenpflicht nicht verfrüht aufzuheben.

Perspektiven nach Corona

Gestern Abend durfte ich auf Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung gemeinsam mit Dr. Oliver Ziehm von der Landeselternschaft der Gymnasien, der Journalistin Carmen Schmalfeldt und Dietrich Thomas im Friedrich-Ebert-Gymnasium Bonn auf die vergangenen anderthalb Jahre Schulbetrieb in Zeiten von Corona zurückblicken und Zukunftsperspektiven formulieren. Besonders wichtig sind mir folgende Aspekte:

1️⃣ Neben den potenziellen gesundheitlichen (Langzeit-) Folgen einer Coronainfektion müssen wir die gravierenden psychosozialen Folgen der Schulschließungen verstärkt in den Mittelpunkt der Debatten rücken.

2️⃣ Es ist jetzt wichtiger denn je, Lehrkräfte durch optimale Rahmenbedingungen und die Sicherung der Infrastruktur darin zu unterstützen, sich wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren zu können: Weltbester Unterricht! Die Bedeutung von multiprofessionellen Teams in unseren Schulen wird zunehmen.

3️⃣ Die größte Herausforderung und Chance – auch schon vor der Corona-Krise – ist mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir haben mit erfolgreichen Maßnahmen wie den Talentschulen, dem schulscharfen Sozialindex und der langfristigen Sicherung der Schulsozialarbeit schon viel erreicht, doch noch lange nicht genug. Von der Stärkung des schulpsychologischen Dienstes über die langfristige Beibehaltung alternativer Prüfungsformate kommt es nun mehr denn je darauf an, unsere Schulen zu Orten der Bildungsgerechtigkeit zu transformieren.

Corona hat uns gezeigt: Eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit ist, sich mit innovativen Zukunftsinvestitionen und der Verkürzung politischer Prozesse und Verwaltungswege gemeinsam für das Wohl unserer Schülerinnen und Schüler einzusetzen.

Aktuelle Coronalage an unseren Schulen

Heute möchte ich Euch zur aktuellen Coronalage an den NRW-Schulen updaten. Das sind die – sehr erfreulichen – Daten des Bildungsland NRW aus der letzten Woche:

✏️ 99,2% der Schüler:innen und 99,1% der Lehrkräfte sind in Präsenz in den Schulen.
✏️ Nur 7.581 (0,4%) der Schüler:innen sind in Quarantäne, 4.780 (0,25%) in häuslicher Isolation (Corona-positiv).
✏️ Bei den Lehrkräften sind es sogar nur 158 (0,11%) in Quarantäne und 116 (0,08%) in häuslicher Isolation.
✏️ Mehr als 90% der Lehrkräfte in NRW sind vollständig geimpft.

Diese Zahlen zeigen, dass die Schulen weiterhin sichere Orte sind. Das ist vor allem den zahlreichen Maßnahmen zum Infektionsschutz in unseren Schulen zu verdanken, unter anderem den Hygienekonzepten, der frühzeitigen Impfung von Lehrkräften und drei Corona-Tests pro Woche für alle Schüler:innen. Die Maßnahmen wirken.

Unsere Kinder und Jugendlichen haben so sehr unter der Pandemie gelitten, insbesondere unter den psychischen Auswirkungen der sozialen Isolation. Das Risiko für psychische Erkrankungen und ihre Folgen ist für unsere Kinder und Jugendlichen weitaus größer als das einer schweren Covid-Erkrankung. Hinzu kommen verpasste Bildungschancen, die wir mit sehr viel Mühe und Anstrengung zusammen wieder aufholen müssen.

Auch, wenn ich immer mal wieder vereinzelte Zuschriften bekomme, die uns eine „Durchseuchung“ der Schüler:innen (und Schlimmeres!) vorwerfen und sofortige Schulschließungen fordern: Nicht mit mir, das wäre ein schwerer Fehler. Unsere Kinder brauchen Präsenzunterricht. Die Schulen bleiben geöffnet.

Lockerung der Quarantäneregeln an den Schulen

— Update vom 08.09.2021 —

Vor rund zwei Wochen starteten die rund 2,5 Millionen Schüler:innen in NRW in ein neues Schuljahr. Damit sind zwar auch die Infektionszahlen durch die für uns absehbaren Folgen der Reiserückkehrer wieder gestiegen, aber es gibt keinen Grund zur Verbreitung von Angst und Panik.

In der letzten Augustwoche wurden von den insgesamt 2,5 Millionen Schüler:innen 6.561 Schüler:innen positiv getestet, für 30.000 wurde Quarantäne angeordnet. Das entspricht einer Quote von 0,26% Infizierten und 1,2% Quarantänisierten. Das zeigt ganz deutlich, dass unsere Schulen sicher waren und es immer noch sind!

Dennoch unterschätzen wir die aktuellen Inzidenzzahlen nicht, das wäre ein Fehler. Wir setzen daher auf eine entschlossene Präventionspolitik. Der Schutz in den Schulen in NRW ist auf einem bislang noch nie da gewesenen hohen Niveau, was nicht zuletzt auf dem gut erprobten Hygienekonzept, der flächendeckenden Teststrategie, dem Erfolg der groß angelegten Impfkampagne sowie den Förderprogrammen für Luftfilter liegt. Einer Abfrage zufolge beträgt die generelle Impfquote unter Lehrkräften bereits 87,5%, bei den Schüler:innen der Altersklasse 12-17 Jahre, die schon eine Erstimpfung erhalten haben, 38%. Das sind ermutigende Zahlen – gerade mit Blick auf die Quarantäneregeln.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung mit der Schulmail vom 12. August klare Vorstellungen formuliert, wie die künftigen Quarantäneregeln aussehen sollen. Dazu gehörte insbesondere, dass im Regelfall nur noch die Sitznachbar:innen (davor, dahinter, links und rechts) und die Lehrkraft als enge Kontaktpersonen der positiv getesteten Schüler:innen eingestuft und in 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind vollständig Geimpfte und Genesene.

Leider mussten wir feststellen, dass die Gesundheitsämter sehr unterschiedlich und nicht immer im Einklang mit diesen Regeln entscheiden. Ich habe viele Rückmeldungen bekommen, dass mehr als die vier Sitznachbar:innen oder sogar doch ganze Schulklassen in Quarantäne geschickt wurden. Auch haben die Gesundheitsämter oft sehr spät reagiert und viele Familien fühlten sich zu Recht verunsichert und im Stich gelassen. Die unterschiedliche Handhabe durch die örtlichen Behörden fanden wir außerordentlich unglücklich – deswegen haben wir sie beendet.

Deswegen hat unsere Schulministerin Yvonne Gebauer am 01. September im Ausschuss für Schule und Bildung ein pragmatisches und einheitliches Vorgehen vorgeschlagen, das wir nun in NRW umsetzen:

Künftig müssen nur noch infizierte Kinder in eine 14-tägige Isolation. Es werden keine Quarantänen von Kontaktpersonen in der Schule oder Kita mehr angeordnet. Zur besseren Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in der Schule mehr getestet. Nur dann, wenn ein erkennbar größerer Ausbruch vorliegt, müssen Mitschüler:innen in Quarantäne. Diese können sich dann aber nach fünf Tagen mittels PCR-Test freitesten.

Ich freue mich sehr, dass wir in NRW diesen pragmatischen Weg gehen, der auch für die Familien mehr Klarheit und Transparenz schafft. Der Schutz in den Schulen vor Corona war noch nie so gut, die Schulen sind sichere Orte. Die vielen Maßnahmen setzen wir fort und sorgen so dafür, dass möglichst viel Präsenzunterricht stattfinden kann.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte derweil übrigens vorgeschlagen, stattdessen wieder bei einem positiven Corona-Test ganze Klassen für fünf Tage in Quarantäne zu verfrachten. Statt 30.000 Kinder und Jugendliche hätten beim SPD-Vorschlag rund 162.500 Schüler:innen zu Hause bleiben müssen – das sind fünfmal so viele! 162.500 Kinder und Jugendliche und ihre Familien hätten unter verpassten Bildungschancen gelitten, Betreuung und Tests organisieren müssen. Wir wollen die Familien nicht weiter belasten und erteilen solchen kinderunfreundlichen Ideen eine klare Absage.

Über dieses Thema habe ich auch am 02. September mit Elif Senel im WDR5-Tagesgespräch diskutiert. Die Sendung können Sie hier nachhören: https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tagesgespraech/tg-zweiter-september-110.html

Schulstart nach den Sommerferien

Heute hat unsere NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer in einer Pressekonferenz erklärt, wie es an den Schulen in NRW nach den Sommerferien weitergeht. Die entsprechende Schulmail mit allen Informationen wurde bereits gestern versandt.

Wie auch in den letzten Wochen vor den Sommerferien findet der Unterricht unter strengen Hygienemaßnahmen in voller Präsenz statt. Unser Ziel ist es, für die Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern so viel Normalität wie möglich zu schaffen. Zum Beispiel sind Einschulungsfeiern – wie die Entlassfeiern vor den Ferien – möglich. Auch Klassenfahrten können wieder unter Auflagen stattfinden.

Wir bleiben natürlich bei zwei Tests pro Woche, auch die Maske im Innenbereich der Schulen bleibt erst mal Pflicht. 😷 Zusätzlich stellen wir als Land gemeinsam mit dem Bund über 90 Mio. EUR zur Förderung von Luftfilteranlagen zur Verfügung, die von den Schulträgern (in der Regel sind das die Städte oder Kreise) jetzt abgerufen werden können. Auch die Impfkampagne und niederschwellige Impfangebote etwa an Berufskollegs tragen dazu bei, dass unsere Schulen sichere Orte sind.

Es ist gut, dass in NRW das Schuljahr in voller Präsenz startet. Jetzt geht es erst mal ums Ankommen und Aufholen. Die Lehrkräfte können in Präsenz die Ausgangslagen der Schüler:innen viel besser zielgenau ermitteln und bestmöglichen Unterricht anbieten. Und auch der Austausch mit Gleichaltrigen ist für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen enorm wichtig. Viele haben ihre Klassenkamerad:innen und Lehrkräfte schmerzlich vermisst.

Eines kann ich versprechen: Wir werden uns weiter jeden Tag dafür einsetzen, dass so viel Präsenzunterricht wie möglich stattfinden kann und wir Bildungschancen sichern. Und Ihr könnt auch dabei mithelfen, die Pandemie endlich zu beenden, ganz egal ob Ihr Kinder habt oder nicht: Lasst Euch impfen.

Luftfilterprogramme der Landesregierung

Grundsätzlich ist der Schulträger nach § 79 Schulgesetz NRW für die Ausstattung der Schulen verantwortlich. Darunter fallen unter anderem Anlagen und Sachausstattung, also zum Beispiel auch Luftreinigungsanlagen und -geräte. Die Entscheidung, solche Geräte oder Anlagen anzuschaffen und in Betrieb zu nehmen, liegt im freiheitlichen Ermessen der Schulträger.

Der Einsatz von Luftfilteranlagen und mobilen Geräten wird schon seit längerer Zeit diskutiert. Trotz der Zuständigkeiten der Schulträger hat die Landesregierung im vergangenen Jahr daher ein Investitionsprogramm mit einem Finanzrahmen von 50 Mio. EUR geschaffen, das noch deutlich über die Förderrichtlinien des Bundesprogrammes hinaus ging und auch die Finanzierung von kleineren Baummaßnahmen sowie mobilen Luftfiltern ermöglicht hat. Die Entscheidung über die Beantragung dieser Finanzmittel wurde von den Schulträgern vor Ort getroffen, die die Mittel jedoch nicht vollständig abgerufen haben. Auch nach Auslaufen des Programms gab es noch weiterhin die Möglichkeit zur nachträglichen Antragsstellung, die auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen genutzt wurde.

In den Sommerferien hat die Landesregierung NRW ein weiteres Förderprogramm in Höhe von 90,4 Mio. EUR für mobile Luftfilter in Schulen und Kitas auf den Weg gebracht, um die Träger bei der Anschaffung zu unterstützen. Wie schon das erste Landesprogramm wird das Programm im zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung verantwortet.

Details zum Programm finden Sie hier:
https://www.mhkbg.nrw/schulstart-20212022-schulen-nordrhein-westfalen-sind-gut-vorbereitet-land-und-kommunen-investieren
und hier:
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-14965.pdf

Die Wirkung von mobilen Luftfiltern ist in der Wissenschaft und auch in den Kommunen jedoch leider umstritten. Keinesfalls kann von einem „Game Changer“ oder einem Allheilmittel gesprochen werden, wie dies die Opposition im Landtag behauptet. Im Gegensatz zu mobilen Geräten schätzt die Wissenschaft den Einbau stationärer sogenannter Raumlufttechnik- (RLT-)Anlagen als deutlich effektiver ein, aufgrund der dafür erforderlichen Baumaßnahmen ist dies jedoch zeit- und kostenintensiver als die Aufstellung mobiler Geräte. Die Expertinnen und Experten im Bundesumweltamt haben deutlich betont, dass die Wirksamkeit der mobilen Geräte deutlich geringer ist als beim klassischen Lüften und diese nur eingesetzt werden sollten in Räumen, die nicht ausreichend belüftet werden können (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an, siehe auch vom 11.02.2021: https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-nur-als-ergaenzung-lueften). Auch eine Studie der Universität Stuttgart weist darauf hin, dass der flächendeckende Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht indiziert sei (https://www.merkur.de/baden-wuerttemberg/studie-daempft-erwartung-an-mobile-luftfilter-in-schulen-zr-90849337.html).

Gerne möchte ich wiederholen, dass es den Schulträgern selbstverständlich freigestellt ist, selbstständig für eine Ausstattung mit mobilen Lüftungsgeräten zu sorgen. Die Abwägung zwischen Kosten und Wirksamkeit wird dabei in den Kommunen jedoch unterschiedlich eingeschätzt. Während die Stadt Leverkusen zum Beispiel alle Klassenräume damit ausstattet, entscheiden sich die meisten anderen Städte dagegen.

Als ein Beispiel für eine ablehnende Haltung aus den Kommunen möchte ich die Schuldezernentin der Stadt Dortmund, die ehemalige Grünen-Landtagsabgeordnete Daniela Schneckenburger zitieren, die die Geräte vehement ablehnt. Sie hatte im September im Schulausschuss der Stadt Dortmund die Geräte als zu teuer eingestuft, sie hätten keinen größeren Effekt als das regelmäßige Lüften, Schüler:innen stecken sich ohnehin nicht in der Schule an und die Studien, die die Wirksamkeit von Geräten bestätigen, seien „von der Industrie gekauft“. Stärker konnte ihre Ablehnung nicht ausfallen, wenn sie sogar zu solchen haltlosen Unterstellungen greift.

Das steht übrigens im krassen Widerspruch zu den Forderungen der grünen Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag, die offenbar nicht einmal ihre eigenen Dezernent:innen und Oberbürgermeister:innen überzeugen können. Aus meiner Sicht ist dieser widersprüchliche Vorgang ein erneuter Hinweis darauf, dass die Grünen die Ängste und Sorgen der Familien für den eigenen Wahlkampf zu nutzen versuchen. Einer Politik, die auf Angst, Panik und falschen Hoffnungen basiert, erteile ich eine klare Absage.

— Update Februar 2022 —

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 14. Februar entschieden, dass – Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum haben. Mit Blick auf den
Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften, urteilte das Gericht in Münster.

Seit heute wieder Präsenzunterricht

Heute war es endlich so weit: Die Schüler:innen in NRW kehren in die Schulen zurück.

Wir setzen dabei auf den Dreiklang Impfen – Schützen – Testen. „Derzeit gibt es kaum einen sichereren Ort als die Schule“, sagt Dr. Oliver Ziehm von der Landeselternschaft der Gymnasien. „Hier befinden sich die Kinder und Jugendlichen bis zu acht Stunden unter Aufsicht, um die AHA-Regeln einzuhalten. Infizierte Personen werden binnen 48 Stunden identifiziert und können dann keinen mehr anstecken.“

Die Präsenz ist so wichtig, um Bildungschancen zu sichern und unseren Schüler:innen endlich mehr Normalität zurückzugeben. Sie haben 14 Monate auf so viel verzichten müssen.

Ich hoffe, alle Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern hatten einen guten Start!

Rückkehr unserer Schüler:innen in Vollpräsenz zum 31. Mai

Heute haben Armin Laschet und Schulministerin Yvonne Gebauer in der Landtagsunterrichtung hervorragende Nachrichten für unsere Schüler:innen in NRW verkündet. In Kreisen und kreisfreien Städten, die an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Inzidenz unter 100 aufweisen, kehren ALLE Schüler:innen ab dem 31. Mai wieder in Vollpräsenz in die Schulen zurück.

Unsere Schüler:innen haben in den letzten 15 Monaten auf so vieles verzichtet und (richtigerweise) zurückgesteckt aus Rücksicht auf ältere Personen und andere Risikopatienten. Diese Bevölkerungsgruppe ist mittlerweile überwiegend geimpft oder ihr Impftermin ist vereinbart beziehungsweise in Sicht. Die Infektionszahlen im Land sinken, dafür sind wir sehr dankbar. Nun ist die Zeit gekommen, unseren Schüler:innen ein großes Stück mehr Normalität zurückzugeben. Die strengen Hygienemaßnahmen (negative Testung, Abstand, Masken, etc.) bleiben bestehen, wenn nun alle Schüler:innen endlich wieder jeden Tag an ihre Schulen zurückkehren.

Dieser Schritt ist so richtig und wichtig. Immer mehr Kinder- und Jugendärzte warnen schon seit Monaten vor den psychischen Folgen, unter denen viele Schüler:innen durch den Lockdown und die Schulschließungen leiden. Vielerorts waren und sind die Kinder- und Jugendpsychiatrien leider derart voll, dass nur noch suizidgefährdete Personen aufgenommen werden können. Es ist von einer Triage-Situationen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Rede. Das dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen.

Kinder brauchen Kinder, damit sie sich optimal entwickeln können. Dafür können wir jetzt endlich wieder besser sorgen. Ich freue mich deshalb sehr, dass in vielen Kreisen in NRW bald wieder Präsenzbetrieb möglich ist – ehrlicherweise fällt mir ein richtiger Stein vom Herzen. 💛💙

Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den Schulbetrieb

Letzte Woche ist das Bundesgesetz zum Schutze der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft getreten.

Das neue Gesetz stellt eine Bundesnotbremse dar und beinhaltet folgende Vorgaben für den Schulbetrieb:

– Präsenzunterricht nur mit angemessenen Schutz- und Hygienekonzepten

– Teilnahme am Präsenzunterricht nur bei wöchentlich zwei negativen Tests

– Schulbetrieb nur im Wechselmodell (mit Ausnahme für die Abschlussklassen)

– kein Präsenzbetrieb ab einer regionalen Inzidenz von über 165 (ausgenommen Abschlussklassen und Förderschulen)

– Abschlussprüfungen gelten nicht als Unterricht und sind daher von den Regelungen ausgenommen

– Möglichkeit einer pädagogischen Notbetreuung durch die Länder

In NRW wurden die neuen Bundesvorgaben in der Coronabetreuungsverordnung übernommen, die damit für die Schulen maßgeblich bleibt. Das Betreuungsangebot wird in NRW in der bekannten Form fortgeführt.