S3-Leitlinie zum Infektionsschutz an Schulen

Schulpolitik ist stets ein sehr emotional aufgeladenes Thema – mehr noch seit Beginn der Pandemie. Umso wichtiger ist es, die politischen Entscheidungen an wissenschaftlichen Standards und Erkenntnissen auszurichten und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Das Ministerium für Schule und Bildung unter unserer Ministerin Yvonne Gebauer hat in dieser herausfordernden Zeit viele Entscheidungen zu treffen. Aktuell geht es besonders um die Fragen, wie wir unsere Jüngsten vor einer Corona-Infektion einerseits und vor den zahlreichen weiteren negativen Folgen von verpassten Bildungschancen andererseits schützen können – psychische Folgen, Verlust sozialer Kontakte und Lerndefizite sind nur wenige Beispiele. Hier kommt die S3-Leitlinie ins Spiel, ein Dokument mit Handlungsempfehlungen für den Schulbetrieb während der Corona-Pandemie, das allen Bundesländern eine Entscheidungsgrundlage bieten und somit bei der Abwägung verschiedener Maßnahmen unterstützen soll.

Was ist die S3-Leitlinie?

S3-Leitlinien gehören zu den medizinischen Leitlinien, die Entscheidungsträgern im politischen und medizinischen Bereich Handlungsorientierungen geben sollen. Gleichzeitig sind sie nicht bindend und müssen an den Einzelfall bzw. in Bezug auf Corona an die aktuelle Infektionslage angepasst werden. Die drei S garantieren eine hohe Systematik im Entwicklungsprozess. Sie bedeuten, dass 1. eine sogenannte Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse durchgeführt, 2. die klinische Relevanz wissenschaftlicher Studien bewertet wurde und 3., dass die Leitlinie regelmäßig auf die Aktualität und Angemessenheit ihrer Inhalte überprüft wird.

Auf dieser wissenschaftlichen Basis hat ein interdisziplinäres Team im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die S3-Leitlinie zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen erstellt. Sie enthält Handlungsempfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen Schulbetrieb zu ermöglichen, falls das Infektionsgeschehen dies zulässt. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf den aktuell verfügbaren internationalen Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen. Die Empfehlungen wurden dabei von einer repräsentativen Gruppe von Expertinnen und Experten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften –  hier federführend die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, die Deutsche Gesellschaft für Public Health, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie – sowie am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträgerinnen und -trägern nach einer strukturierten Vorgehensweise erarbeitet. Zum Beispiel saßen als direkt Betroffene auch Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern, aber auch Kinderärztinnen und Kinderärzte, Virologinnen, Virologen oder das RKI mit am Tisch. Beratend (also ohne Stimmrecht) zur Seite standen politische Entscheidungsträger und Fachleute aus der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Kultusministerkonferenz sowie Bildungs- und Gesundheitsministerien. Im Arbeitsprozess kam die Gruppe nach einer sorgfältigen Nutzen-Schaden-Abwägung zu einer Gesamtbewertung und schließlich zur Abstimmung der jeweils formulierten Maßnahmen. Nur wenn mindestens 75 % einer Empfehlung zustimmten, galt diese als beschlossen. Die S3-Leitlinie beinhaltet Empfehlungen zur Reduktion der Schülerinnen- und Schüleranzahl im Präsenzunterricht, zum Masketragen zum Infektionsschutz auf Schulwegen, zu Musik- und Sportunterricht, zum Umgang mit Kontaktpersonen, Verdachtsfällen und Quarantäne sowie zum Lüften und zur Luftreinigung,

Da die Leitlinie auch laufend überprüft werden soll, spricht man von einer „lebendigen Leitlinie“. Im Frühjahr 2022 soll eine Neufassung veröffentlicht werden. Die aktuelle Version stammt aus dem November 2021.

Die gute Nachricht vorweg: Die meisten der neun Maßnahmen dieser S3-Leitlinie werden durch die Landesregierung längst umgesetzt. Gerne gehe ich auf die einzelnen Empfehlungen und die Umsetzung der S3-Leitlinie ein.

1. Reduktion der Schüler:innenzahl in Präsenzunterricht und/oder Kohortierung

Eine Reduzierung der Schüler:innen in Präsenz oder Kohortierung der Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel im Wechselunterricht, trägt positiv zu einer Reduktion der Kontakte und damit zum Infektionsschutz bei. Um Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren, zum Beispiel um die Klassen zu teilen, benötigt man jedoch mehr Lehrkräfte und mehr Räume. Für eine Halbierung der Klassen in Präsenz bräuchten wir zum Beispiel doppelt so viele Lehrkräfte und Räume – beides ist nicht vorhanden. Über den Lehrkräftemangel an unseren Schulen und wie wir ihn bekämpfen, habe ich hier schon mehrfach berichtet. Leider können wir ihn nicht über Nacht beheben, aber sind in den vergangenen vier Jahren schon kräftig weitergekommen.

Zur Umsetzung dieser Empfehlung stünde noch der Wechselunterricht zur Verfügung, um die Schüler:innenzahlen in Präsenz zu reduzieren. Dieser ist jedoch aus unserer Sicht und der pädagogischen Sicht der Lehrkräfteverbände die schlechteste Lösung, um Unterricht durchzuführen. Das liegt vor allem an einer stark steigenden Belastung der Lehrkräfte, die gleichzeitig Unterrichtsvorbereitung und -durchführung für die Präsenzgruppe einerseits und ein qualitativ hochwertiges Distanzlernen für die Distanzgruppe andererseits gewährleisten müssen. Dieses Verfahren überlastet auf Dauer unsere Lehrkräfte. Außerdem können Lernstandsunterschiede der beiden Gruppen nur sehr schwer vermieden werden.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der S3-Richtlinie (01. Februar 2021) befanden sich die Schüler:innen in NRW übrigens ausschließlich im Distanzlernen. Zu diesem Datum hatten wir just Schüler:innen ermöglicht, auch in den Schulen am Distanzunterricht teilzunehmen, wenn sie zu Hause nicht das Umfeld dafür haben (sogenannte Study Halls). Dieser Punkt ist mit der Überarbeitung im November (Version 1.1) nicht verändert worden. Auch dies ist zur Einordnung der Empfehlung im Hinterkopf zu behalten.

2. Maskentragen bei Schüler:innen, Lehrer:innen und weiterem Schulpersonal

Zur Maskenpflicht empfiehlt die S3-Leitlinie einstimmig, dass das Infektionsrisiko gesenkt wird, wenn alle Personen in der Schule (medizinische) Masken tragen. Diese Forderung ist aktuell vollständig umgesetzt.

3. Maßnahmen auf Schulwegen

Nicht nur in der Schule, auch auf dem Schulweg können sich Schüler:innen anstecken. Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, haben durch den Aufenthalt an der frischen Luft ein stark reduziertes Infektionsrisiko. Um das Ansteckungsrisiko im Personennahverkehr auf den Schulwegen zu reduzieren, fördert die Landesregierung bis zu den Sommerferien 2022 die Nutzung von Reisebussen, die derzeit nicht für Reisen genutzt werden, als zusätzliche Schulbusse, um die Anzahl der Kinder pro Bus zu minimieren. Mit diesem wichtigen Programm wird die Sicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöht. Mehr Infos gibt es auf der Website des Verkehrsministeriums NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-platz-im-schulbus-verkehrsministerium-verlaengert-foerderung-fuer.

4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen

Expert:innen aus Wissenschaft und Schule sind sich zu 100 Prozent einig: Musik- und Sportunterricht sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. In NRW wird Musik weiterhin unterrichtet, das Singen und Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch hier sind die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollständig umgesetzt.

5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen

In den vergangenen Monaten sind Freizeit- und Sportangebote weitgehend ausgefallen. Die Sportvereine mussten Trainings absagen. Bewegungsförderung auch und gerade in der Schule ist aber nach den Lockdowns wichtiger denn je. Dies betont auch folgende einstimmig verabschiedete Handlungsempfehlung der S3-Leitlinie: „Sportunterricht in Schulen sollte – unter Auflagen – auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden. Sportunterricht soll in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske durchgeführt werden. Sportunterricht in Innenräumen soll nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften durchgeführt werden.“ Im Update der S3-Leitlinien ist aufgenommen worden, dass bei sehr hohem Infektionsgeschehen kein Sportunterricht durchgeführt werden soll.

Das Schulministerium setzt sich dafür ein, dass Sportunterricht trotz der Pandemielage ermöglicht wird – ohne Durchmischung der Klassen, ohne Maske, unter weitgehendem Verzicht auf Kontaktsport. Darüber hinaus haben die Schulen die Freiheit, pandemiebezogen, kurzfristig und temporär begrenzt, zum Beispiel bei sehr hohem Infektionsgeschehen, Anpassungen der Stundentafel durchzuführen. Dabei könnte zum Beispiel zeitlich eingeschränkt vor Ort der Sportunterricht eingeschränkt werden. Darüber entscheiden die Schulen nach individueller Lage.

Daher sehen wir auch diese Empfehlungen umgesetzt.

6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt

Bei Schüler:innen, bei denen kein Risikokontakt bekannt ist und die mindestens ein Erkältungssymptom aufweisen, müssen wir aktuell ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2 annehmen. Schon früh in der Pandemie hat das NRW-Schulministerium eine ausführliche Elterninformation inklusive übersichtlichem Schaubild auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Das Schaubild steht in 13 Sprachen zur Verfügung.

7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen

Die Empfehlungen in der S3-Leitlinie zur Quarantänisierung und Einteilung von Mitschüler:innen als Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Diese wurden lange Zeit in der vorliegenden Fassung angewendet. Nachdem durch den Impffortschritt die Infektionszahlen glücklicherweise stark rückläufig und auch die Infektionszahlen in den Schulen sehr niedrig waren, konnten wir die Quarantäneregeln kurzfristig lockern. So wurden im Jahr 2021 zeitweise bei positiven Tests in Schulen keine Quarantänen mehr, sondern nur noch häusliche Isolation für die positiv getesteten Schüler:innen angeordnet unter der Voraussetzung, dass durchgehend Masken getragen wurden. Diese Vorgehensweise war mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Das Update 1.1 der S3-Leitlinie würdigt entsprechend die RKI-Empfehlungen. Mit Auftreten der Omikron-Variante, die nachweislich deutlich ansteckender als der Covid-„Wildtyp“ und alle vorherigen Varianten ist, hat die Landesregierung die Quarantäneregeln erneut angepasst, und damit auf die veränderte Infektionslage reagiert. Daher sind auch in diesem Punkt die Empfehlungen der S3-Leitlinie vollzogen.

8. Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie empfiehlt, regelmäßig und ausreichend zu lüften. Korrektes Lüften erfolgt demnach mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, im Sommer alle 10-20 Minuten, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über
die gesamte Pausenzeit. Der Betrieb einer geeigneten (fest verbauten) Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage ist als gleichwertig anzusehen.

Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs- oder Raumlufttechnische Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.

Beide Empfehlungen wurden durch die Landesregierung umgesetzt. Das Ministerium für Schule und Bildung beruft sich hierbei zum Beispiel auf Empfehlungen des Umweltbundesamts.

Um Schulräume ohne Lüftungsmöglichkeiten zu ertüchtigen, hat die Landesregierung außerdem zwei Förderprogramme auf den Weg gebracht, damit die Schulträger für ebendiese Schulräume mobile Luftfilter beschaffen können. Mehr Informationen zu den Programmen gibt es hier: http://www.mueller-rech.de/luftfilter

9 Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen

Die S3-Leitlinie sieht vor, dass mobile Luftreiniger in Schulen als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden können, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.

Aus dieser Formulierung kann leider nur eine schwache Empfehlung des Expert:innengremiums abgeleitet werden. Die Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Luftreinigern beruhen auf einer Modellierungsstudie mit einer experimentellen Komponente mit Qualitätsmängeln. Die Vertrauenswürdigkeit dieser Evidenz wird als sehr niedrig angegeben. Zudem führt die Leitlinie erhebliche Nachteile bei Einsatz und Anschaffung der Geräte auf wie hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung, Machbarkeitsprobleme, insbesondere hinsichtlich fachgerechter Installation und Wartung, Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie Gesundheit durch Lärm und einen aus ökologischer Sicht hohen Ressourcenverbrauch.

Mit dem Update der S3-Leitlinie zeigen sich auch durch mehrere Sondervoten die unübersichtliche Lage bezogen auf die (Nicht-)Empfehlung von mobilen Luftfiltern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene kommt sogar zu der Auffassung, dass der Schaden durch mobile Luftfilter in Klassenräumen möglicherweise den Nutzen überwiegt. Der Landeselternrat Niedersachsen widerspricht und stuft den Zusatznutzen als wahrscheinlich ein. Eine eindeutige Empfehlung für die Nutzung mobiler Luftfiltergeräte lässt sich jedenfalls nicht aus der S3-Leitlinie ableiten.

Die Landesregierung hat dennoch zwei schon vorher genannte Förderprogramme auf den Weg gebracht, um nicht oder schlecht lüftbare Klassenräume, zum Teil auf einzelne Schulformen beschränkt, mit mobilen Raumluftfiltern ausstatten zu können. Darüber hinaus ist keine Landesförderung vorgesehen. Die in NRW für die Schulausstattung zuständigen Schulträger entscheiden sich jedoch in Teilen zu einer über die Landesprogramme hinausgehenden Ausstattung.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 14. Februar entschieden, dass Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum haben. Mit Blick auf den
Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften, urteilte das Gericht in Münster.

Weitere Informationen zum gesamten Thema habe ich hier zusammengestellt: http://www.mueller-rech.de/luftfilter.

Fazit

Schon in der Einleitung dieses Artikels habe ich darauf hingewiesen, dass fast alle Handlungsempfehlungen aus der S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle
der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen von der NRW-Landesregierung umgesetzt sind. Wo eine Umsetzung nicht möglich ist, liegt dafür eine Begründung vor.

Dennoch wird den Leser:innen der Leitlinie bewusst, wie wichtig gerade in dieser schnelllebigen Zeit mit ständig wechselnden Infektionslagen eine regelmäßige Aktualisierung dieser Leitlinie nötig ist. Ich bin daher schon heute gespannt auf die angekündigte erneute Aktualisierung im Frühjahr 2022.

Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den Schulbetrieb

Letzte Woche ist das Bundesgesetz zum Schutze der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft getreten.

Das neue Gesetz stellt eine Bundesnotbremse dar und beinhaltet folgende Vorgaben für den Schulbetrieb:

– Präsenzunterricht nur mit angemessenen Schutz- und Hygienekonzepten

– Teilnahme am Präsenzunterricht nur bei wöchentlich zwei negativen Tests

– Schulbetrieb nur im Wechselmodell (mit Ausnahme für die Abschlussklassen)

– kein Präsenzbetrieb ab einer regionalen Inzidenz von über 165 (ausgenommen Abschlussklassen und Förderschulen)

– Abschlussprüfungen gelten nicht als Unterricht und sind daher von den Regelungen ausgenommen

– Möglichkeit einer pädagogischen Notbetreuung durch die Länder

In NRW wurden die neuen Bundesvorgaben in der Coronabetreuungsverordnung übernommen, die damit für die Schulen maßgeblich bleibt. Das Betreuungsangebot wird in NRW in der bekannten Form fortgeführt.

Rückkehr zum Wechselunterricht

Ab nächsten Montag geht es in den NRW-Schulen wieder im Wechselbetrieb weiter! Das gilt für alle Städte und Kreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 200. Wie auch vor den Osterferien wird der Präsenzteil in kleinen Gruppen und unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. 📚

Zusätzlich zu den vorhandenen Maßnahmen wird ab nächster Woche auch die angekündigte Testpflicht starten und für mehr Sicherheit an den Schulen sorgen. Schüler:innen, die sich nicht testen lassen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Nach den anfänglichen Lieferproblemen seitens des Logistikunternehmers sind in der letzten Woche alle Lieferungen planmäßig abgelaufen. Mehr Infos zu den Testungen findet ihr übrigens zum Nachlesen in meinem Beitrag von letzter Woche. 🚚

Damit möglichst alle Kinder und Jugendlichen sicher an den Präsenzphasen teilnehmen können, appelliere ich an alle Eltern, dass sie ihre Kinder bei Symptomen bitte weiterhin natürlich nicht in die Schule schicken. Bei Anzeichen auf eine Infektion sollte eine Familientestung durchgeführt werden; die kostenfreien Bürgertests sind hierfür eine gute Möglichkeit. Zudem setze ich fest darauf, dass alle Eltern ihre Kinder an den Tests teilnehmen lassen, ihnen mögliche Ängste nehmen und erklären, dass regelmäßige Tests in einer Pandemie zwar lästig, aber notwendig sind. 🧬

Ziel unserer Bemühungen und die der Schulen ist es, dass so viel Präsenzunterricht wie möglich stattfinden kann. Die AHA-L-Maßnahmen und Testungen sorgen dafür, dass die Schulen sicherere Orte werden. Insbesondere schaffen wir damit, dass auch in diesem Jahr alle Schüler:innen der Abschlussklassen einen vollwertigen und vergleichbaren Abschluss erhalten und die Prüfungen fair und sicher ablaufen können.

Schulbetrieb nach den Osterferien

Ausgangslage

Zum 22. Februar 2021 sind die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen und Abschlussklassen im Wechselmodell in die Schulen zurückgekehrt.

Seit 15. März 2021 kehrten auch alle weiteren Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht an die Schulen zurück.

Vor den Osterferien wurden bereits Testkits an die weiterführenden Schulen geliefert. Diese wurden als freiwilliges Testangebot durchgeführt. Eltern beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler konnten durch ein Widerspruchsformular angeben, dass sie beziehungsweise ihre Kinder nicht am Testangebot teilnehmen möchten. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler konnten weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen wurden in einigen Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100 in Absprache mit dem Gesundheits- und dem Schulministerium die Rückkehr in den Distanzunterricht beschlossen. Diese Maßnahmen wurden eingebettet in Gesamtkonzepten im Rahmen der Corona-Notbremse getroffen.

Belieferung der Schulen mit Selbsttests

Vor den Osterferien wurden 1,8 Millionen Selbsttests an die weiterführenden Schulen geliefert.

Durch die Ausweitung der Teststrategie auf zwei Testungen pro Woche an allen Schulen (nun auch Grund- und Förderschulen, die vor den Osterferien keine Testangebote erhalten haben) mussten die Schulen nachbeliefert werden.

Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus. Das sind zwei Tests pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges an den Schulen tätiges Personal.

Der Versand an die Schulen hat am 8. April begonnen. Leider hat das beauftragte Logistikunternehmen mehrfach Kommissionierungs- und Lieferprobleme gemeldet. Daher kann leider zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Verzögerungen und Probleme bei der Auslieferung der Tests an die Schulen auftreten.

Auch an Grund- und Förderschulen sollen die Testungen mit den sogenannten Selbsttests in Form von Abstrichen mit Wattestäbchen erfolgen, die auch an weiterführenden Schulen verwendet werden. Es gibt bisher keinen Anbieter, der landesweit andere kindgerechtere und zugelassene Testkits bereitstellen kann, die mit den Selbsttests vergleichbar wären.

Zur Durchführung der Tests und Beantwortung weiterer möglicher Fragen hat das Schulministerium eine eigene Website mit Informationen bereitgestellt: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Schulbetrieb nach den Osterferien

Durch ein Vorziehen der Impfungen von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern, die bisher noch nicht geimpft wurden, soll der Infektionsschutz an den Grundschulen noch weiter ausgebaut werden.

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Diese Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt.

Die verpflichtenden Tests werden generell in der Schule mit Selbsttests durchgeführt. Die gemeinsame Testung in der Schule ist im Sinne des gemeinsamen Schutzes ein transparentes Mittel, dass der Test auch richtig durchgeführt wurde bzw. wird.

Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine zertifizierte Teststelle nachzuweisen (zum Beispiel „Bürgertest“), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Corona-Selbsttests für zu Hause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Für die Durchführung der Selbsttests ist keine schriftliche Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Eltern erforderlich. Diese Verarbeitung von „Gesundheitsdaten“ ist in § 16 Abs. 1 Nr. 3 Var. 4 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, „Verarbeitung aus Gründen öffentlicher Gesundheitsbelange“) geregelt.

Schülerinnen und Schüler, deren Ergebnis des Selbsttests positiv ist, werden von einer Lehrkraft beziehungsweise anderem schulischen Personal in einen separaten Raum gebracht. Der Nachhauseweg kann selbstständig oder durch Abholung der Eltern erfolgen. Ein positives Selbsttestergebnis ist durch einen PCR-Test zu bestätigen. Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.

Wegen der vergleichsweise hohen Falschpositivrate der PoC-Selbsttests erfolgt eine Meldung ans Gesundheitsamt erst nach Bestätigung eines positiven Ergebnisses durch den PCR-Test. So vermeiden wir, dass für ganze Schulklassen oder Teile des Lehrerkollegiums bei Falschpositiv-Ergebnissen Quarantänen angeordnet werden, obwohl gar keine Ansteckung vorliegt.

Trotz negativer Selbsttestergebnisse der Lerngruppen und des schulischen Personals bleiben die AHA-L-Regeln bestehen, insbesondere die Notwendigkeit zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Maske. Für die Möglichkeit eines Präsenzunterrichts trotz Corona müssen viele Hygienevorkehrungen zusammenspielen. Je mehr Präventivmaßnahmen zusammenwirken, desto höher ist der Schutz. Das Ergebnis eines Antigentests ist eine Momentaufnahme, und es werden mit dem Test leider auch nicht alle Infizierten gefunden, sondern vor allem die Personen mit hoher Virenlast, also die sogenannten „Spreader“. Wenn ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler regelmäßig an diesen Selbsttests teilnimmt, dann entsteht damit – neben den geltenden Hygienemaßnahmen – ein solides, zusätzliches Sicherheitsnetz. Das bedeutet aber nicht, dass der Antigentest andere wichtige Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer medizinischen Maske ersetzen kann.

Durchführung der Abiturprüfungen

Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.

Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.

Umgang mit Anträgen auf stadt- und kreisweite Schulschließungen

— zuletzt aktualisiert am 18.03.21: Erlass des Gesundheitsministeriums NRW eingefügt —

1. Ausgangslage

Zum 22. Februar 2021 sind die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen und Abschlussklassen im Wechselmodell in die Schulen zurückgekehrt. Seit 15. März 2021 kehren nun auch alle weiteren Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht an die Schulen zurück.

Nach knapp drei Monaten des Lernens auf Distanz ist das ein ersehnter Schritt für die Schülerinnen und Schüler.
Nach den Erfahrungen des ersten Lockdowns vor einem Jahr ist uns allen sehr bewusst, dass gerade Familien mit Kindern und Alleinerziehende über viele Wochen hinweg eine große Doppelbelastung, wenn nicht gar eine Mehrfachbelastung, zu stemmen hatten. Es verdient große Anerkennung und Wertschätzung, dass die Familien in der Zeit dieses ausschließlichen Distanzunterrichts ihre Kinder jenseits all der anderen Herausforderungen, die diese Pandemie für viele Menschen mit sich bringt, so intensiv unterstützt und begleitet haben.

Schulleitungen und Lehrkräfte berichten, dass sie einige Schülerinnen und Schüler im Lernen auf Distanz nicht oder nicht ausreichend erreichen konnten. Inzwischen sind erhebliche Lernlücken entstanden, die nicht so einfach zu schließen sein werden. Hier handelt es sich nicht ausschließlich um Schülerinnen und Schüler aus sozial herausfordernden Familiensituationen. Wir als Gesellschaft dürfen keine noch größeren Lernlücken oder verlorene Anschlusschancen unserer Schülerinnen und Schüler riskieren.

Der Kinderschutzbund warnt zudem auch vor der Zunahme an körperlichen und seelischen Erkrankungen und Schädigungen unserer Kinder und Jugendlichen durch die Schulschließungen. Auch die „soziale Kontrolle“ ist nur noch eingeschränkt möglich. Der Kinderschutzbund befürchtet ein hohes Dunkelfeld von körperlicher und seelischer Gewalt gegen Kinder. Er erklärt dies unter anderem damit, dass die Lehrkräfte im Lernen auf Distanz weniger Möglichkeiten als im Präsenzunterricht haben, Auffälligkeiten bei ihren Schülerinnen und Schülern zu entdecken.

Schulen sind keine „infektionsfreien Räume“, aber auch keine Hot-Spots. Das hat auch die „Virenwächter-Studie“ der LMU München im Februar 2021 bestätigt: „Kinder […] tragen nicht signifikant zur Ausbreitung der Pandemie bei, wenn geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.“ Das Vorhandensein von Schutzmaßnahmen wie AHA-L-Regeln ist hier von entscheidender Bedeutung.
Das bestätigt auch eine Datensammlung von 100 Kinderkliniken in Bayern (11/2020): „Schulschließungen werden nicht als Mittel der Wahl angesehen, um die Infektionszahlen zu senken, da Schulen nicht als Haupttreiber der Infektionen gelten. Empfohlen wird hingegen, auf eine sorgfältige Einhaltung der Hygienekonzepte wie die AHA-Regeln und regelmäßiges Lüften zu achten.“

2. Anträge von Kommunen auf Rückkehr zum Lernen auf Distanz

Einzelne Kommunen in NRW hatten verkündet, auf den Wechselunterricht bis zu den Osterferien (zwei Wochen) verzichten und die Schulen schließen zu wollen. Begründet wurde dies mit überdurchschnittlichen Inzidenzwerten (zum Beispiel Ruppichteroth, Kreis Düren) oder dem Impfstopp von AstraZeneca am 15. März.
Die Hauptverwaltungsbeamten dort sind der Auffassung, dass durch Schulschließungen eine Reduzierung der Inzidenz möglich sei bzw. eine Erhöhung der Inzidenz vermieden werden könnte.

3. Reaktion des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Schulministerium hat sich mit den betroffenen Akteuren im Kreis Düren ausgetauscht und eine gemeinsame Bewertung und Einschätzung der Lage vorgenommen. Dabei haben die handelnden Akteure in Düren ihr Anliegen vorgebracht, aber auch Verständnis für die Haltung und Entscheidung der Landesregierung gezeigt, dass ab Montag für alle Jahrgänge wieder Wechselunterricht in kleinen Lerngruppen ermöglicht und vor Ort umgesetzt wird. Darüber hinaus ist zugesichert worden, gemeinsam das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und konstruktiv bei Bedarf zielgerichtet weitergehende Maßnahmen zu erörtern und zu ergreifen.

Auch Anträge oder Interessensbekundungen anderer Städte und Kreise sind von der Landesregierung zurückgewiesen worden. Begründung war in allen Fällen, dass das Schließen von Schulen für alle Schülerinnen und Schüler oder für einzelne Jahrgänge nur ein letztes Mittel nach Ergreifen umfänglicher anderer Maßnahmen sein kann.

In einem Erlass des Gesundheitsministeriums hat die Landesregierung klargestellt, dass betroffene Kommunen Anträge mit Gesamtkonzepten zur Eindämmung des regionalen Infektionsgeschehens einreichen können. Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz darstellen, dürfen aber nicht das erste und alleinige Mittel sein.

Eine rechtliche Grundlage für solche Anträge gibt es erst bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche. In diesen Fällen muss ein ordentlicher Antrag gestellt werden. Erst nach Genehmigung durch das Gesundheitsministerium (in Absprache mit dem Schulministerium) können die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vor Ort umgesetzt werden.

4. Position der FDP-Landtagsfraktion NRW

Wir befürworten die Entscheidung der Landesregierung, sich gegen die pauschalen und flächendeckenden Schulschließungen vor Ort auszusprechen.

Wir kritisieren, dass die Kommunen es sich mit der flächendeckenden Schulschließung zu einfach machen und nicht genau hinschauen. In keiner der beantragenden Kommunen wurden andere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auch nur erwogen, zum Beispiel Schließungen des Einzelhandels, körpernaher Dienstleistungen oder sonstiger Betriebe.

Die Ausbrüche vor Ort sind nicht durch die Schulen entstanden. Entweder ist von einem „diffusen“ Infektionsgeschehen die Rede, das nicht auf Schulen oder andere Herde zurückzuführen ist (Düren, Oberbergischer Kreis) oder es gibt klar abgrenzbare Herde, die keine Schulen sind (Ruppichteroth: Fleischverarbeitungsbetrieb und Pflegeeinrichtung).

Sowohl in Städten als auch in Flächenkreisen sind übergreifende Entscheidungen der Kommunalhauptbeamten zu pauschal. Beispielsweise liegen im Kreis Düren zwischen der Grundschule Heimbach und der PRIMUS-Schule Titz 60km und eine Stunde Fahrzeit. Im Oberbergischen Kreis sind es zwischen der Grundschule GGS Bergerhof in Radevormwald und der Amitola-Grundschule in Morsbach 70km und 1h15 Fahrzeit.

Diese Beispiele zeigen, dass das Infektionsgeschehen an den einzelnen Schulen desselben Kreises alleine schon aufgrund der räumlichen Distanz höchst unterschiedlich und individuell zu betrachten ist.

Schulscharfe Entscheidungen in Quarantäne- und Erkrankungsfällen bleiben weiter möglich. Schulen können in Absprache mit der Schulaufsicht in Quarantäne- oder Erkrankungsfällen temporär auf das Lernen auf Distanz umstellen.

Debatten rund um eine zeitliche Nähe von zwei Wochen zu den Osterferien empfinden wir vor diesem Hintergrund als zynisch. Für uns Freie Demokraten zählt für die Bildungschancen unserer Kinder jeder Tag.

5. Dreiklang: Schützen, Impfen, Testen

Schon der Wechselunterricht ist eine Maßnahme, die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu reduzieren und Kontakte zu begrenzen. Auch die inzwischen bewährten AHA-L-Regeln sind weiterhin wichtige Bausteine zum Infektionsschutz in unseren Schulen.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schulen ausführliche Handreichungen zu Hygienekonzepten bereitgestellt. Das Modell des Wechselunterrichts ermöglicht eine Verkleinerung der Lerngruppen, um vor Ort Abstände und Hygienemaßnahmen einhalten zu können. Dabei können die Schulen individuell Rücksicht auf die personellen und räumlichen Kapazitäten nehmen. So wird eine sichere und verantwortungsvolle Rückkehr in den (Teil-)Präsenzunterricht ermöglicht.

Die FDP hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Personal an Grund- und Förderschulen in der Impfreihenfolge priorisiert wird. Der Impfstopp mit AstraZeneca ist dafür ein Rückschlag. Wir hoffen auf eine positive Impfstoffbewertung der EMA noch in der KW11, damit die Impfungen des Schulpersonals schnellstmöglich fortgesetzt werden können.

In der KW 11 werden unseren Schulen 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Sie sind ein zusätzlicher Baustein für den Infektionsschutz.

Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen 🏫

Seit zwei Wochen sind in NRW nun die Schüler*innen der Grund- und Förderschulen und der Abschlussklassen im Wechselbetrieb in die Schulen zurückgekehrt. Der Wiedereinstieg hat gut funktioniert und das Infektionsgeschehen blieb weiter stabil. Das Schulministerium Bildungsland NRW hat nun zusammen mit den Schulverbänden entschieden, dass ab dem 15.03. auch alle anderen Jahrgangsstufen im Wechselbetrieb an die Schulen zurückkehren. ✅

Wie auch schon vor zwei Wochen entscheiden auch zum 15. März die Schulleitungen passgenau über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Wir setzen dabei lediglich Leitplanken: Zum Beispiel soll kein*e Schüler*in länger als eine Woche am Stück auf Distanz unterrichtet werden. Die Rahmenbedingungen für die Abschlussklassen bleiben übrigens auch weiter bestehen. 📚

Die letzten Wochen und Monate waren hart – für die Schüler*innen, aber auch für ihre Familien. Viele sind seit Mitte Dezember nicht mehr in der Schule gewesen. Das wirkt such negativ auf Bildungschancen und die Psyche der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien aus. Ich freue mich deshalb, dass in einer Woche wieder alle Jahrgangsstufen in die Schulen zurückkehren. Auf den Schritt habe ich mich seit Weihnachten gefreut. 💛💙

Rückkehr in den Wechselbetrieb zum 22.02.2021

Ab dem 22.02. wird in NRW für Schülerinnen und Schüler in Grund- und Förderschulen sowie in Abschlussklassen der Unterricht im Wechselmodell (zwischen Präsenz- und Distanzunterricht) stattfinden. Hierzu hat das Bildungsministerium diese Woche eine Schulmail an alle Schulen in NRW gesendet. 🏫

Zur Ausgestaltung des Wechselmodells gibt das Land als Rahmen vor, dass für jeden Schüler maximal 5 Tage am Stück Lernen auf Distanz stattfinden darf. Außerdem wird empfohlen, im Präsenzbetrieb Schwerpunkte zu setzen – in der Grundschule auf Deutsch, Mathe und Sachkunde und in den Abschlussklassen auf die Prüfungsfächer. Über die konkrete Ausgestaltung, wann und in welcher Besetzung die einzelnen Klassen in Präsenz beschult werden, entscheidet die Schulleitung passgenau. ✅

Eine wichtige Botschaft für unsere Familien: Das Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 6 bleibt bestehen! 📚

Als weitere Maßnahmen wurden die VERA-Prüfungen ins neue Schuljahr verschoben, weniger Klassenarbeiten zwingend vorgeschrieben und die Ferienprogramme um 36 Mio. EUR bis Sommer 2022 ausgeweitet. Außerdem erhält jede Lehr- und OGS-Kraft 2 Schutzmasken pro Präsenztag sowie die Möglichkeit, sich 2x pro Woche kosten- und anlasslos testen zu lassen. 🧬

Ich freue mich, dass mit dem Wechselmodell ein Stück Normalität in das Leben der Kinder und Jugendlichen zurückkehrt. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen im Bildungssektor Tätigen, die seit Beginn der Pandemie für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen an ihre Grenzen (und darüber hinaus) gehen. 💙💛