Die Bad Godesberger FDP erkennt im möglichen Abriss und Neubau des Sparkassengebäudes an der Rheinallee große und einzigartige Chancen zur städtebaulichen Gestaltung und fordert daher einen äußerst sensiblen Umgang mit dem Areal sowie einen Gestaltungsbeirat aus Immobilieneigentümern und Bewohnern des Villenviertels ergänzt um Bad Godesberger Bezirksverordnete. Den vorliegenden Entwurf wertet die FDP als äußerst kritisch für das Umfeld.
Die Sparkasse Köln Bonn hat Absichten, ihr in die Jahre gekommenes, 1937 errichtetes Gebäude an der Rheinallee Nr. 1 durch einen Neubau zu ersetzen, der sowohl gewerbliche Nutzungen, unter anderem wieder als Sparkassenfiliale, vorsieht als auch Wohnzwecken dienen soll. Die FDP Bad Godesberg sieht in den Investitionsabsichten der Stadtsparkasse eine einzigartige Chance zur städtebaulichen Gestaltung. Alle Projektbeteiligten tragen somit Verantwortung, alles daran zu setzen, damit aus dem Vorhaben kein weiterer Sündenfall wird, von denen es bereits mehr als genug im Villenviertel gibt.
Nach einstimmiger Auffassung des 16-köpfigen Vorstands der FDP Bad Godesberg soll eine Neuordnung an der Rheinallee 1 sowie der Freiflächen zwischen Beethovenallee, Rheinallee und Bahngleisen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- es soll eine attraktive, sich in das Umfeld wertig einfügende Überleitung zum Villenviertel geschaffen werden,
- die optische Verbindung zwischen Alter Bahnhofstraße und Villenviertel über die Bahngleise hinweg muss erreicht werden,
- das Projekt soll im Umfeld des Busknotens Rheinallee durch eine helle und freundliche Umgebung sowie durch Belebung des Areals zu einer Erhöhung von Aufenthaltsqualität und Sicherheit beitragen und
- gleichzeitig die für Einzelhandel und Restaurants in der Innenstadt unverzichtbaren Parkmöglichkeiten sichern.
Wegen dieser „Operation am offenen Herzen“ Bad Godesbergs und den damit verbundenen hohen und komplexen ästhetischen Anforderungen an das Projekt empfiehlt der Ortsvorstand der FDP Bad Godesberg daher den beteiligten Grundstückseigentümern Sparkasse und Stadt dringend, obwohl grundsätzlich nur Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 34
Baugesetzbuch bestehen, hier auf freiwilliger Basis einen städtebaulichen Wettbewerb und ein Planverfahren für eine würdige und anspruchsvolle Neubebauung durchzuführen. Des Weiteren ist hiermit auch ein Maßstab zu setzen für zukünftige großflächige Neubauvorhaben im Villenviertel, wie beispielsweise für den anstehenden Neubau auf dem Areal des Hotel Rheinland.
Hierzu können die positiven Erfahrungen herangezogen werden, die jüngst unter anderem mit dem Realisierungswettbewerb „Godesberger Allee 117 und Dreizehnmorgenweg 38“ gemacht wurden. Der Vorteil des Verfahrens ist, dass schon bei der Auslobung und dem Preisgericht jeweils Vertreter der Ratsfraktionen als Gast, wenn auch ohne Stimm- aber mit Rederecht, bei der Formulierung der Auslobung, vor allem aber bei der Jurysitzung mitwirken und Einfluss nehmen konnten. Diese Verfahren könnte im Fall des Sparkassenneubaus analog angewendet werden und sollte auch die Immobilieneigentümer und Bewohner des Villenviertels zu Wort kommen lassen.
Erste engagierte Eigentümerstimmen, die an einem derartigen Projekt konstruktiv mitwirken wollen, haben klar zum Ausdruck gebracht, wie sehr sie daran interessiert sind, dass diese einmalige Realisierungschance wahrgenommen, gleichzeitig aber auch architektonisch sensibel vorgegangen und kein trister und einförmiger Zweckbau errichtet wird.
Das Villenviertel, wesentlich geprägt durch die Villenentwürfe des Architekten Willy Maß, stellt eine noch weitgehend geschlossene Welt der Baukultur dar. Allein die Rheinallee weist fünfundfünfzig eingetragene Denkmale auf, darunter zehn Villen des bereits erwähnten Willy Maß.