Nach Auffassung der Stadtverwaltung soll der Gerichtsweg in Küdinghoven final ausgebaut werden und dabei soll der Straßenbeleg erneuert werden. Die Stadt Bonn vertritt dabei den Standpunkt, dass der Gerichtsweg mit dieser Maßnahme zum ersten Mal ausgebaut wird, auch wenn er schon aus dem 19.Jahrhundert stammt. Im jetzigen Zustand sei er ein Provisorium. Für die Anwohner bedeutet dies, dass sie zu einhundert Prozent an den Ausbaukosten beteiligt werden so wie z.B. bei der Erschließung eines neuen Baugebiets. In einer Bürgerversammlung zum Ausbau des Gerichtsweges wurde noch die Information vermittelt, dass ausgehend von Änderungen im Kommunalabgabengesetz für NRW wahrscheinlich keine Gebühren mehr für die Anwohner anfallen sollten. Nun hat die schwarz-grüne Landesregierung rückwirkend ein Teil der Änderungen dieses Gesetzes wieder aufgehoben. Die FDP Beuel hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für die Anwohner des Gerichtsweges eingesetzt. Der Gerichtsweg wurde jahrzehntelang als normale Straße und Weg benutzt. Dazu unser Bezirksverordneter Dr. Dominique Löbach: „Für die Anwohner galt der Gerichtsweg immer als fertig ausgebaut und wurde so genutzt“ Die FDP Beuel fordert nun von der Stadt den Beginn des Ausbaus solange zu verschieben, bis eine Kostenübernahme der Beiträge mit dem Land NRW geklärt ist oder auf die Erhebung der Kosten zu verzichten.
Unterstützen Sie die Petition der NRW FDP gegen die Gesetzesänderung der Schwarz-Grünen Landesregierung zu den Erschließungsbeiträgen..