Die FDP soll sich formelle Ethik-Standards mit Erwartungen an das persönliche Verhalten von Abgeordneten in Parlamenten (EU, und, Länder) geben. Details mit Eckwerten, Obergrenzen und anderen Messgrößen sind noch auszuarbeiten, folgende Einzel-Bestimmungen sollten zu den Inhalten gehören:
- Abgeordnete der FDP in Parlamenten wirken aktiv gegen Vergünstigungen für Abge-ordnete und Amtsträger bei Versorgungsmaßnahmen, die eine Überversorgung im Falle des Ausscheidens aus dem Parlament bzw. dem Amt oder bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze bewirken.
- Abgeordnete der FDP, die in Parlamenten durch Übernahme der Leitung oder der Stellvertretung in Ausschüssen besondere Verantwortung übernehmen und für die FDP besondere Gestaltungschancen haben, sollten im Falle einer längere Zeit dauernden erheblichen Einschränkung ihrer Teilnahmemöglichkeit – z.B. weniger als 75 % – an planmäßigen Sitzungen dieser Gremien die Weitergabe ihres Postens an geeignete und zeitlich unbeschränkt verfügbare Kollegen anstreben.
- Abgeordnete der FDP und Amtsträger der FDP setzten sich dafür ein, dass es in der Öffentlichen Verwaltung und allen mehrheitlich der Öffentlichen Hand gehörenden Einrichtungen wie z.B. Rundfunkanstalten sowie Unternehmen wie z.B. der Bahn AG das Entgeltgefüge so verändert wird, dass ein Institutionen und Behörden übergreifendes Modell mit der Wirkung gibt, dass kein aus öffentlichen Mitteln – seien es Steuern oder Rundfunkgebühren oder andere hoheitlich erwirkte Gelder wie z.B. Zwangsumlagen – bezahlter Amtsträger gleich viel oder mehr als der Bundeskanzler verdient. Führungskräfte in privatrechtlichen Unternehmen mit mehrheitlichem Bundesanteil sollten kein Fixgehalt höher als der Bundeskanzler haben, Bonusmodelle sollten transparent und nach strengen Maßstäben geprüft sein.