Beim sogenannten Datenschutz geht es eigentlich nicht um den Schutz von Daten, sondern um den Schutz von Menschen. Die Intimsphäre und Privatsphäre eines Menschen muss geschützt werden, da Individuen nur so ihre Persönlichkeit entfalten können. So beginnt Dr. Martin Eßer seinen spannenden Vortrag zum Datenschutz beim Liberalen Treff im November.
Deutschland hat 1977 mit dem Bundesdatenschutzgesetz weltweit das erste seiner Art verabschiedet. Es geht um das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“.
Obwohl personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden dürfen, können Menschen heute kaum noch nachvollziehen, was mit ihren Daten geschieht. Smartphones greifen auf den aktuellen Standort zu, vielleicht auch auf die Informationen, die die Fitnessuhr gesammelt hat. Kommunikationssysteme in Autos erstellen Bewegungsprofile, die möglicherweise auch an den Hersteller oder den Arbeitgeber gelangen. Beim Punktesammeln im Supermarkt werden Profile des Inhabers erstellt, dazu was gekauft wird, um welche Uhrzeit, und so weiter. Beispiele lassen sich endlos fortführen.
Das Dilemma ist, dass die Nutzung einer Technologie oft das Teilen persönlicher Daten voraussetzt. Hier, so Martin Eßer, hat der Staat eine Regelungsaufgabe: Er muss Bürgern die Teilnahme ermöglichen, ohne ihre Privatsphäre zur Disposition zu stellen.
Martin Eßer gibt einer recht besorgten Runde im Liberalen Treff den Tipp, sich bei kostenlosen Apps immer die Frage nach der Finanzierung zu stellen und persönliche Daten nicht zum Preis von ein paar Punkten weiterzugeben. Den Satz „Ich habe doch nichts zu verbergen!“ hören wir in der anschließenden Diskussionsrunde nicht mehr.