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Städtische Gebäude – Eine funktionierende Gebäudeinfrastruktur

In Bonn wird momentan so viel gebaut und entwickelt wie seit vielen Jahren nicht mehr. Öffentliche Bau- und Sanierungsvorhaben wie die Beethovenhalle, die Stadthalle Bad Godesberg, die Oper, das Stadthaus und auch die vielen Bauprojekte rund um Kitas und Schulen beschäftigen Politik und Öffentlichkeit gleichermaßen. In den letzten Jahrzehnten hat sich zusätzlich ein großer Sanierungsbedarf bei vielen öffentlichen Gebäuden aufgestaut, den es zügig, effizient und kostensensibel abzuarbeiten gilt. Der Schlüssel dazu ist ein schnelleres und verlässlicheres Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB), das die Interessen der Bonner Bürgerinnen und Bürger stets im Auge behält.

Städtisches Gebäudemanagement neu aufstellen

Das SGB ist für den Bau und die Unterhaltung von städtischen Liegenschaften und Gebäuden zuständig. Seit 2004 ist es eine organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige kommunale Einrichtung. Organisatorische Änderungen würden zu Reibungsverlusten und unnötigen Konflikten führen, die die Erledigung der städtischen Bauaufgaben noch schwieriger machen würden. Daher halten wir an der jetzigen Rechtsform fest und lehnen Änderungen an der Betriebsform ab.

Das SGB ist bei kleineren Bauvorhaben und der Unterhaltung der städtischen Gebäude erfolgreich. Bei der Planung und der Renovierung oder dem Bau von größeren Objekten können aber häufig die Zeit- und Kostenpläne nicht eingehalten werden. Ein besonders krasser Fall ist die Sanierung der Beethovenhalle. Wir fordern als ersten Schritt eine transparente Offenlegung der Fehler und Fehleinschätzungen, zu denen es bei dieser Sanierung gekommen ist, und eine klare Identifizierung der notwendigen Korrekturen. Das SGB soll daraus Verbesserungen ableiten, um für künftige Sanierungen, Revitalisierungen oder Neubauten bestmöglich gerüstet zu sein. Dafür kann auch der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems hilfreich sein.

Für Neubauten und Komplettsanierungen muss der Grundsatz „Erst planen, dann bauen“ konsequent beachtet werden. Auch ein verbindliches Nutzungskonzept muss vor der Planung erstellt und beschlossen werden. Erst nach Abschluss einer vollständigen Ausführungsplanung ist die Bauleistung auszuschreiben. In der Vergangenheit war bei komplexeren Bauvorhaben wiederholt festgestellt worden, dass eine „baubegleitende Planung“ Kosten und Bauzeit deutlich erhöht hatte. Eine Sanierung größerer und komplexer Baulichkeiten kann nur in Frage kommen, wenn sichergestellt ist, dass das sanierte Gebäude hinsichtlich seiner Nutzungsmöglichkeiten, Energieeffizienz und Unterhaltungskosten gleichwertig mit einem Neubau ist. Wir fordern deshalb ein effizienteres und zielgerichteteres Controlling, zum Beispiel durch Baukosten-Controller (quantity surveyors) bei allen Neubauten und Sanierungen.

Bereits 2015 wurde von Seiten der Politik eine Organisationsuntersuchung des SGB angestoßen, deren Ergebnisse im Mai 2018 vorgelegt und teilweise umgesetzt worden sind. Wir werden uns für die weitere konsequente Abarbeitung der in der Organisationsuntersuchung aufgedeckten Schwächen einsetzen. Sinnvolle Änderungen der Organisationsstruktur sind umzusetzen. Insbesondere müssen zentrale Bereiche im SGB aufgebaut werden, die Know-how im Vergabe- und Baurecht bündeln. Nur so kann das SGB künftig auf Augenhöhe mit Partnern und Auftragnehmern zusammenarbeiten.

Sanierung und Unterhaltung städtischer Gebäude

In Bonn besteht ein sehr großer Bedarf bei der Erstellung und Unterhaltung von öffentlichen Gebäuden, namentlich bei Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen. Dieser muss in den nächsten Jahren zeitnah abgearbeitet und erfüllt werden. An erster Stelle steht dabei für uns die schnelle Umsetzung der Programme und Planungen zur Sanierung der Sanitäranlagen in den Schulen. Diese sind vom SGB mit höchster Priorität durchzuführen.

Um den Sanierungsstau schnellstmöglich abzubauen, muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden, ob die Vergabe von Maßnahmen an externe Büros, Generalübernehmer und andere Dienstleister zielführend ist. Angebote für ein standardisiertes Bauen in Systemen müssen verstärkt genutzt werden. Die Digitalisierung ermöglicht dabei erhebliche gestalterische Möglichkeiten im seriellen Bau bei gleichzeitiger Realisierung erheblicher Kostenvorteile. Der Fertigteilebau, insbesondere der Holzfertigteilbau, bietet neben seinen ökologischen Vorzügen große Potenziale für Zeiteinsparungen und Kosteneinhaltung. Für den Neubau von Turnhallen sollte dazu ein Pilotprojekt aufgesetzt werden.

Ökologische Begleitmaßnahmen bei öffentlichen Bauvorhaben sind für uns aus klimapolitischer Sicht zwingend notwendig. Wir fordern deshalb, dass bei städtischen Baumaßnahmen regelmäßig geprüft wird, ob

  • Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern oder Außenwänden angebracht, 
  • Dach- und Seitenwände begrünt und
  • eine Ausstattung mit Bepflanzungskästen oder Hochgärten erfolgen können.

Die Reinigung städtischer Gebäude durch externe Firmen hat sich als die wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Dafür müssen die Reinigungsleistungen treffsicher beschrieben und überwacht werden. Für die Erfüllung dieser Aufgabe fordern wir mehr Fachkompetenzen für die jeweiligen Hausmeister und Vertragskompetenzen für die jeweiligen Hausmeisterdienste.

Andere Themen:

Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis

ZUSAMMENARBEIT MIT DEM RHEIN-SIEG-KREIS

Wirtschaft – Arbeitsplätze der Zukunft schaffen

WIRTSCHAFT

Wissenschaft

WISSENSCHAFT

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